Ab 1. Februar 2023: Medizinische Masken im Verbandskasten Pflicht

Medizinische Masken für den Verbandskasten ab 1.2.2023 unbedingt nachrüsten.

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„Habt Ihr es auf dem Schirm?“, fragt der Pressesprecher Anton Hofmann, vom ACE-Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau die Autofahrer zu Beginn des neuen Jahres, denn „seit Februar 2022 sieht die DIN-Norm bereits zwei medizinische Masken für den Verbandskasten vor.

Ab Februar 2023 soll diese Neuerung dann auch in die Straßenverkehrszulassungsverordnung einfließen. Damit wäre dann auch eine rechtliche Grundlage für ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro geschaffen, falls die Verbandskästen über keine Masken verfügen. Übrigens: Ältere Kästen müssen deshalb nicht unbedingt erneuert, sondern lediglich nachgerüstet werden.

Alle Änderungen für das Jahr 2023: https://www.ace.de/ratgeber/verkehrsrecht/autojahr/

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Medizinische Masken für den Verbandskasten ab 1.2.2023 unbedingt nachrüsten.



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