Zensus 2022: Betrügern nicht auf den Leim gehen

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Seit dem 15. Mai läuft der Zensus 2022. Dazu werden mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland persönlich zu ihrem Haushalt und ihrer Wohnungssitua­tion befragt. Hierfür sind allein im Wetteraukreis rund 180 ehrenamtliche Erhebungs­beauftragte im Einsatz. Die Auskunft beim Zensus 2022 ist für die Ausgewählten (etwa zwölf Prozent der Einwohner) verpflichtend. Im Windschatten der Volkszählung versuchen sich „Trittbrettfahrer" und Schwindler als Erhebungsbeauftragte auszugeben so, Zugang zu den Wohnungen oder Daten zu erhalten. „Wir als Wetteraukreis möchten deshalb die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, wie sie sich schützen können und woran sie einen Erhebungsbeauftragten erkennen", erklärt Landrat Jan Weckler.

Die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger erhalten zunächst eine postalische Terminankündigung mit Informationsmate­rial. Auf dieser sind der Name und die Telefonnummer eines Interviewers beziehungsweise einer Interviewerin be­nannt, mit dem eine mögliche Terminverschiebung vereinbart werden kann. Beim Termin haben die Erhebungsbeauftragten einen entsprechenden Erhebungsausweis dabei, dieser ist gesie­gelt und in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Sämtli­che Interviewerinnen und Interviewer sind geschult und angehalten, die Wohnung der betroffenen Auskunftspflichtigen nicht zu betreten, insofern sie nicht darum gebeten werden. Die Befra­gung nimmt nicht länger als zehn bis fünfzehn Minuten in Anspruch.

Der entsprechende Fragebogen umfasst insgesamt zwölf Fragen, inklusive Stamm­daten (Name, Vorname und Geburtsdatum. Es wird zusätz­lich kurz die Wohnungssituation vor Ort abgefragt.

Es werden keine Bankdaten, Kreditkartennummern, persönlichen Passwörter oder sonstige Benutzerdaten erfragt, auch keine Sozialversicherungsnummern oder Auskunft über das persönliche Einkommen. Auch Ur­laubsplanung oder die eigene E-Mail-Adresse ist nicht Teil des Interviews.

„Geben Sie daher keine Angaben zur Bankverbindung, Einkommen oder Urlaubspla­nung heraus. Sie müssen zudem keinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen und sie leisten bei der Befragung keinerlei Unterschriften. Auch wenn Ihnen Beloh­nungen, Reisegutscheine, Gewinnspiele oder ähnliches angeboten wird, ist dies nicht Teil der Befragung und es handelt sich mit hoher wahrscheinlich um Trickbe­trüger", warnt Landrat Jan Weckler.

Gebäude- und Wohnungszählung läuft parallel

Zeitgleich zum Zensus läuft derzeit die Gebäude- und Wohnungszählung (kurz: GWZ). Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus die Zahl der Wohnungen und Gebäude in Deutschland. Weil es dafür keine flächen­deckenden Register gibt, wurden und werden sämtliche Eigentümerinnen und Ei­gentümer von Wohnungen oder Wohngebäuden postalisch durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben und gebeten, über einen Online-Fragenbo­gen Angaben zur Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung beziehungsweise ihres Wohngebäudes zu machen. Die Bearbeitung dieser GWZ liegt nicht bei der Erhebungsstelle des Wetteraukreises, diese ist ausschließlich für die Belange von Auskunftspflichtigen in der Personenerhebung zuständig. Richtige An­sprechpersonen sind die in dem Anschreiben genannten Servicenummern oder Mailadressen.


Foto: Eine Zensusbeauftragte befragt einen Bürger an der Haustür. Copyright Wetteraukreis



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