Ab kommenden Dienstag, 26. April entfällt die Nachweispflicht im Rahmen der 3G-Regelung (geimpft, getestet, genesen) beim Besuch der Arbeitsagentur Gießen sowie den Nebenstellen in Bad Vilbel, Büdingen, Friedberg und Lauterbach.
Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske bleibt zunächst bis 25. Mai verpflichtend bei persönlichen Vorsprachen. Die Agenturen für Arbeit sind ebenfalls telefonisch, schriftlich sowie über die digitalen Angebote (www.arbeitsagentur.de/eservices) und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden.
Kommentar schreiben
PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von WETTERAU.NEWS!