KOPA-Film Elektrofolien GmbH innerhalb von 13 Tagen stillgelegt

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Nach dem Ende der Betriebsruhe am 10. August 2020 kursierten bereits die ersten Gerüchte, dass die KOPA-Film Elektrofolien GmbH in Ober-Schmitten stillgelegt werden soll.

Auf Anfragen bei der Geschäftsleitung vor Ort diesbezüglich erhielt der Betriebsrat lediglich die Antwort, dass die italienischen Gesellschafter beabsichtigen würden den Geschäftsbetrieb zum 31. August 2020 einstellen zu wollen; ein entsprechender Gesellschafterbeschluss liege in schriftlicher Form allerdings noch nicht vor. Die KOPA-Film Elektrofolien GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der ICAR S.p.A. INDUSTRIA CONDENSATORI mit Sitz in Mailand. Ca. 70% – 80% der in Ober-Schmitten produzierten Folien gehen direkt an ICAR – die verbleibenden 20% - 30% der Folien werden an 5 bis 6 Kunden verkauft.

Um sich eine endgültige Klarheit zu verschaffen, kontaktierte der Betriebsrat am 18. August 2020 direkt die Geschäftsleitung sowie die Gesellschafter von ICAR in Italien mit der Bitte um Aus-kunftserteilung und Beantwortung eines Fragenkataloges hinsichtlich der im Raume stehenden Betriebsstilllegung. Eine offizielle Antwort auf die vom Betriebsrat gestellten Fragen steht noch bis heute aus. Stattdessen teilte der deutsche Geschäftsführer vor Ort dem Betriebsrat mit, dass der Beschluss zur Einstellung der Produktionstätigkeit für Ober-Schmitten am 19. August 2020 unterzeichnet worden sei. Zudem sei ein neuer Geschäftsführer für den Standort Ober-Schmitten bestellt worden; dies vor dem Hintergrund, dass der bisherige deutsche Geschäftsführer vor Ort aufgrund einer Eigenkündigung zum 31. August 2020 das Unternehmen verlassen würde. Schließlich wurde dem Betriebsart übermittelt, dass für die Hinzuziehung eines Wirtschaftssachverständigen kein Bedarf bestehe – der deutsche Geschäftsführer könne dem Betriebsrat auf Wunsch die Jah-resabschlüsse des Standorts Ober-Schmitten mitteilen. Am 25. August 2020 beraumte der Betriebsrat eine außerordentliche Betriebsversammlung an, um die Belegschaft über die aktuelle Entwicklung zu informieren – auch vor dem Hintergrund, dass niemand wusste, wie es nach dem 31. August 2020 weitergehen soll. Es gab dann am 28. August 2020 ein Treffen mit einem Anwalt von ICAR, der Gehaltsfortzahlungen für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfristen in den Raum stellte; Fragen zu einer Transfergesellschaft oder Abfindungszahlen schloss dieser größtenteils aus. Auch konnte er zur weiteren Betriebsstilllegung nichts sagen, da dies Aufgabe des Geschäftsführers sei, der an diesem Tage allerdings krankheitsbedingt an dem Termin nicht teilnehmen konnte. „Es ist mir unverständlich, dass uns unser Geschäftsführer vor Ort in dieser Situation im Stich gelassen hat“, so Volker Blum, Betriebsratsvorsitzender der KOPA-Film. Und Manfred Dorstewitz, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender, ergänzt: „Da reißt man sich 33 Jahre für den Betrieb den Arsch auf und wird dann im Regen stehen gelassen!“

Seit dem 01. September 2020 ist der Betrieb der KOPA-Film Elektrofolien GmbH in Ober-Schmitten jetzt eingestellt. Die 29 Beschäftigten verrichten noch Aufräum- und Beladetätigkeiten und bieten nach wie vor ihre Arbeitsleistung zu den jeweiligen Schicht- bzw. Arbeitszeiten an. Insgesamt gestaltet sich die Informationsbeschaffung als sehr zäh, da sich die Verantwortlichen in Schweigen hüllen.

Der Betriebsrat informiert die Belegschaft regelmäßig über die aktuelle Entwicklung und stimmt die weitere Vorgehensweise ab. Zwischenzeitlich wurde die Hinzuziehung eines Wirtschaftssachverständigen durch ICAR genehmigt; zudem hat der Betriebsrat nunmehr auch anwaltliche Hilfe hinzu-gezogen, um diese außergewöhnliche Situation zu meistern. Alexander Wiesbach, zuständiger Gewerkschaftssekretär der IG BCE, ist in seiner langjährigen Praxis etwas Derartiges auch noch nicht untergekommen: „Die Umgangsweise und Kommunikation des Arbeitgebers mit den Arbeitnehmervertretern sowie die Ignoranz des Betriebsverfassungsgesetzes – das ist einfach nur schändlich und unmoralisch; da fehlen einem die Worte!“



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