Handel lehnt gesetzliche Maskenpflicht ab

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In der aktuellen Diskussion über eine erneute gesetzliche Maskenpflicht spricht sich der Handelsverband gegen eine solche aus und verweist auf die individuelle Verantwortung jedes Einzelnen. Nach drei Jahren Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Einzelhandel kein Infektionstreiber ist. Die meisten Ansteckungen mit dem Coronavirus sind wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge dem privaten Bereich zuzuordnen. 

Kundinnen und Kunden des Handels sollten auch weiterhin individuell und frei darüber entscheiden können, ob sie eine Maske tragen. Darüber hinaus ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Einzelhandels nach drei Jahren nicht erneut zumutbar, die Einhaltung einer gesetzlichen Maskenpflicht zu überprüfen und damit polizeiliche Aufgaben zu übernehmen.

„Die Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht für uns natürlich an erster Stelle“, so Jochen Ruths, Präsident Handelsverband Hessen. „Wir setzen auf die individuelle Verantwortung und freiheitliche Entscheidung jedes Einzelnen. Die Händlerschaft stellt bereits fest, dass mittlerweile die Hälfte der Kundinnen und Kunden mit Masken die Läden betreten“, so Ruths weiter. „Jeder Einzelne nimmt auch jetzt schon seine Verantwortung wahr und verhält sich besonnen, insbesondere bei größerem Aufkommen von Menschenmengen. Dies zeigt, dass eine erneute gesetzliche Maskenpflicht nicht notwendig ist“, so Ruths abschließend.

 



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