Ohne Versicherungsschutz war am Dienstag ein 25-jähriger Rollerfahrer unterwegs. Polizisten überprüften ihn gegen 02.30 Uhr in der Südanlage in Gießen.
Am Fahrzeug war kein Versicherungskennzeichen angebracht. Der Fahrer konnte auch keinen Versicherungsnachweis vorzeigen. Die Ordnungshüter untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
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