Geflügelpest in Betrieb im Landkreis Gießen: Tötung von 8.500 Tieren angeordnet

Landkreis Gießen
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n einem Geflügelbetrieb in Hungen im Landkreis Gießen besteht der Verdacht auf eine Infektion mit der Geflügelpest. Das Veterinäramt hat die Tötung aller circa 8.500 Tiere des Betriebes anordnen. Nachdem in dem Betrieb in Hungen-Utphe am Wochenende 50 Puten verendet waren, erfolgten umgehend eine tierärztliche Abklärung durch den Geflügelgesundheitsdienst des Landes Hessen sowie Untersuchungen durch das Hessische Landeslabor in Gießen. "Der Betrieb reagierte nach der Feststellung der toten Tiere rasch und korrekt. Bis zum Montag sind mehrere Hundert Tiere verendet", teilt die Kreisverwaltung in Gießen mit.

In ersten Proben wurde der Geflügelpest-Erreger H5 nachgewiesen. Weitere Proben werden nun im Labor des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit abgeklärt. Um eine Ausbreitung der hochansteckenden Krankheit auf jeden Fall zu verhindern, muss das Geflügel im Betrieb getötet werden. „Vor dem Hintergrund des erheblichen Ansteckungsrisikos, der Geschwindigkeit der Ausbreitung in dem Bestand und auch des Leids der erkrankten Tiere ist dieser Schritt nötig“, sagt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen des Landkreises Gießen. „Der Schutz der Tiere aller umliegenden Haltungen hat oberste Priorität.“

Die getöteten Tiere werden anschließend für die Umgebung unschädlich entsorgt. Der Verwaltungsstab des Landkreises hat die Arbeit aufgenommen und koordiniert gemeinsam mit dem Veterinäramt alle erforderlichen Schritte. Diese werden mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Regierungspräsidium Gießen abgestimmt. Die Stadt Hungen und das Technische Hilfswerk sind unterstützend eingebunden.

Haltungen in drei Kilometern Umkreis werden beprobt

Das Veterinäramt bereitet derzeit eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius um den betroffenen Betrieb vor. Darüber hinaus wird eine Überwachungszone von zehn Kilometern Radius um den Betrieb vorbereitet. Aus diesem Gebiet darf kein Geflügel hinaus- und hineingebracht werden. Für alle Haltungen besteht die Pflicht zur Aufstallung. Das Nähere regelt eine Allgemeinverfügung, die am 10. November in Kraft treten wird. Darüber wird gesondert informiert.

Das Veterinäramt wird in den kommenden Tagen alle Geflügelhaltungen im Bereich der Drei-Kilometer-Schutzzone kontaktieren, um Proben der Bestände zu entnehmen. Alle Geflügelhalter, die in Hungen Geflügel halten und sich bisher noch nicht bei der Hessischen Tierseuchenkasse oder beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (HVL) gemeldet haben, sind dringend aufgefordert, die Geflügelhaltungen beim Veterinäramt anzuzeigen. Dafür gibt es online ein Meldeformular unter https://www.lkgi.de/gesundheit-und-soziales/tiere-und-verbraucherschutz/bekaempfung-von-tierseuchen.

Info: Die Geflügelpest

Die Geflügelpest (umgangssprachlich auch Vogelgrippe) ist eine hochansteckende Tierseuche und wird durch Viren übertragen. Insbesondere Hühner oder Puten erkranken schwer, was zu einem erheblichen Leiden der Tiere und hohen Todesraten führen kann. Die Geflügelpest kann nicht behandelt werden. Erreger der Geflügelpest sind Influenza-Viren, die grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden können. Insgesamt ist das Risiko laut Robert Koch-Institut bei der aktuellen in Deutschland kursierenden Variante aber als sehr gering einzuschätzen. Gefährdet sind demnach nur Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel. Im Landkreis Gießen wurde der Erreger zuletzt Anfang des Jahres bei einer in Hungen tot aufgefundenen Wildgans nachgewiesen.

Eine gute Übersicht, was generell von Geflügelhalter:innen zum Schutz vor der Geflügelpest gefordert wird, geben die Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und des Friedrich-Löffler-Instituts, abrufbar unter: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2021-07/verhaltensregeln_fuer_kleinbetriebe_mit_gefluegelhaltung.pdf und https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf. Die Merkblätter wenden sich an alle Geflügelhalter:innen, insbesondere jedoch an die Verantwortlichen von kleineren Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren, da in Kleinsthaltungen Biosicherheitsmaßnahmen oft nicht ausreichend beachtet werden.



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