Am Dienstagabend kam es offenbar zu einer gewalttätigen Attacke auf einen 34-Jährigen in seiner Wohnung in der Gießener Innenstadt. Das Opfer ist israelischer Staatsbürger - die Täter nahmen eine Israel-Fahne vom Balkon des Opfers mit. Gegen 18.30 Uhr klingelte es, so die ersten Ermittlungen, an der Wohnungstür des in einem Mehrfamilienhaus in der Nähe des Marktplatzes lebenden Mannes.

Am Sonntag erließ das Amtsgericht Gießen auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen einen 41 Jahre alten, somalischen Staatsangehörigen Haftbefehl wegen Totschlags. Der Mann steht unter dringendem Verdacht, seinen Nachbarn - ebenfalls ein aus Somalia stammender Asylsuchender (29 J.) - in dessen Wohnung in der Nacht vom 06. auf den 07.10.2023 getötet zu haben. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in einer hessischen Justizvollzugsanstalt.

Am Donnerstag (28.09.2023) vollstreckten Gießener Kriminalbeamte einen Durchsuchungsbeschluss bei einem Mann in Linden (Kreis Gießen). Er war nach einem Diebstahl in Tatverdacht geraten. Im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler neben dem gesuchten Schmuck auch diverse Waffen, pyrotechnische Gegenstände und Munition. Diese stellten sie sicher.

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Gießen führen aufgrund einer Anfang September 2023 bei der Staatsanwaltschaft schriftlich erstatteten Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen den Bürgermeister der Stadt Gießen. Ihm wird zur Last gelegt, den so genannten "Gießener Verkehrsversuch" trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 10.07.2023 fortgeführt zu haben und dadurch der Stadt einen Vermögensnachteil (erhöhte Rückbaukosten, etc.) zugefügt zu haben.

Am Sonntagmorgen gegen 04.00 Uhr meldeten Rettungskräfte in Reiskirchen (Landkreis Gießen) der Polizei einen Mann mit Oberkörperverletzungen. Trotz Reanimationsversuchen erlag der 30-Jährige lettische Staatsangehörige noch vor Ort seinen schweren Verletzungen. Er wohnte im Landkreis Gießen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29. August 2023 die Beschwerde der Stadt Gießen im Zusammenhang mit dem geplanten Gießener Verkehrsversuch zurückgewiesen und damit die Rechtswidrigkeit des Verkehrsversuchs bestätigt. Die Stadt Gießen beabsichtigt die Verkehrsführung auf dem Anlagenring um die Innenstadt in mehreren Abschnitten umfassend zu ändern, insbesondere eine zweispurige Fahrradstraße einzurichten.

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