Aufstallungspflicht für Geflügel im Wetteraukreis aufgehoben

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Das Risiko der Ansteckung mit der Viruserkrankung Geflügelpest (Vogelgrippe) ist gesunken, deshalb wir die wird diese Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht aufgehoben und die Tiere dürfen wieder ins Freie. Um Geflügelbestände vor der Geflügelgrippe zu schützen, war mit einer Allgemeinverfügung im Januar in einigen Gebieten des Wetteraukreises die Aufstallung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse angeordnet worden. Die Anordnung zur Aufstallung musste erweitert werden, weil Wildvögel gefunden worden waren, die an der Geflügelgrippe verendet waren.


Zuletzt mussten die Tierhalter in den ornithologischen Risikogebieten ihre Vögel in Ställen oder entsprechend geschützten Ausläufen halten. Betroffen waren die gewässernahen Feuchtgebiete des Wetterauer Auenverbunds entlang der Horloff, der Nidda und der Wetter sowie den Ortschaften Berstadt, Ober-Widdersheim, Unter-Widdersheim und Grund-Schwalheim , die Gemeinden Echzell, Reichelsheim, Florstadt, Friedberg, Rosbach, Wöllstadt, Karben und Bad Vilbel, sowie alle Betriebe die mehr als 1000 Tiere halten. Ausstellungen waren verboten. Trotz der Aufhebung der Aufstallungspflicht wird Vogelhaltern dringend empfohlen, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen und geeignete Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten.



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