Quarantäneregeln und schnelle Impfbescheinigung in Apotheken

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Aufgrund der hohen Infektionszahlen gibt es viele Fragen hinsichtlich Quarantäne und Isolation. Derzeit gilt für Corona-Infiziert nach einem positiven Schnell- oder PCR-Test unabhängig vom Impfstatus 10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung ist nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle).

Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gilt: Arbeitsaufnahme nur nach Freitestung mit PCR-Test (nach 7 Tagen) möglich; zusätzliche Voraussetzung: mindestens 48 Stunden symptomfrei. Für Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.) gilt, 10 Tage Quarantäne. Es ist keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig. Eine Freitestung ist nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle). Freitestung für Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder bereits nach 5 Tagen möglich.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind:
• Dreifach geimpft (geboostert).
• Genesen und doppelt geimpft.
• Doppelt geimpft und genesen.
• Geimpft, genesen, geimpft.
• Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung).
• Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests).
• Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung).

Weitere Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:
• Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
• Quarantäneregeln wie bei Haushaltsangehörigen.

Die aktuellen Regeln gibt es auch auf der Homepage des Wetteraukreis unter: https://wetteraukreis.de/aktuelles/corona/gesundheit

Schnelle Impfbescheinigung in Apotheken

Die Impfbescheinigungen werden nach erfolgter Impfung vom Land per Post verschickt. In Apotheken kann schon am Folgetag nach der Impfung gegen Vorlage des Impfbuches vor Ort kostenlos eine digitale Impfbescheinigung erzeugt werden.

Impftermine für Kinder

Das Impfangebot für Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren im Impfzentrum in Wölfersheim besteht weiterhin und ist mit vorher vereinbartem Termin möglich. Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder über zwölf Jahre geboostert werden. Die Ständige Impfkommission hat allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine Auffrischimpfung empfohlen. Alle Impftermine, sowohl für die Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen als auch für die Kinder-Impfungen gibt es online auf dem Buchungsportal https://booster-impfung-wetterau.de/ und von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr über die Hotline des Wetteraukreises, Telefon: 06031 / 83-2289. Für die Buchung im Buchungsportal ist zunächst eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort notwendig, für die verbindliche Terminbuchung muss lediglich der vollständige Name sowie eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Eine Bestätigung sowie die benötigten Unterlagen werden dann automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.



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