Das sind die neuen Corona-Regeln im Wetteraukreis

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Die Zahl der Corona Infektionen steigt in Deutschland und auch im Wetteraukreis. „Wir sind zwar der Entwicklung der meisten Landkreise noch hinterher, haben jetzt aber auch die nächste Schwelle von 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen überschritten. Damit werden Einschränkungen nötig, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen.

In einer Telefonkonferenz hatte Landrat Jana Weckler mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bereits am Montag (19.10.) das weitere Vorgehen im Wetteraukreis besprochen.

Mit dem Überschreiten der Inzidenz von 35 tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft mit Empfehlungen zur Besuchsbegrenzung von Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen sowie von Sportveranstaltungen, der Beschränkung von privaten Feiern und der Maskenpflicht auch während des Unterrichts in den weiterführenden Schulen.

Hier ein Auszug aus der Allgemeinverfügung, der vollständige Text kann auf der Homepage des Wetteraukreises abgerufen werden: https://www.wetteraukreis.de/aktuelles/corona/

  1. 1. Allgemeinverfügung des Wetteraukreises zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Wetteraukreis (Inzidenz > 35)

Gültig vom 22.10.2020 bis zum Ablauf des 01.11.2020

Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen

  1. Es wird empfohlen, den Besuch von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen derart zu begrenzen, dass Personen innerhalb der ersten sechs Tage ihres Aufenthalts maximal bis zu zwei Besuche und ab dem siebten Tag des Aufenthalts maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen empfangen dürfen.

Alten- und Pflegeeinrichtungen

  1. Es wird empfohlen, den Besuch von Alten- und Pflegeeinrichtungen derart zu begrenzen, dass maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen zulässig sind.

Schulen

  1. In Schulen ist ab der 5. Jahrgangsstufe auch im Präsenzunterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen soweit die allgemeinen Abstandsregelungen (1,50 Meter) nicht eingehalten werden können.
  2. Es wird empfohlen, dass der praktische Schulsportunterricht nur kontaktlos und wenn möglich im Freien stattfindet.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen

  1. Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen sind nur noch mit einer Teilnehmerzahl von maximal 25 Personen erlaubt.
  2. Für Feiern in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen, wird eine Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen dringend empfohlen.
  3. Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches sind nur noch mit einer Teilnehmerzahl von maximal 150 möglich.

Sport

  1. Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports darf nur ohne Zuschauer stattfinden.
  2. Es wird empfohlen, dass im Trainings- und Wettkampfbetrieb des Amateursports ebenfalls keine Zuschauer zugelassen werden. Ausgenommen von dieser Empfehlung sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjährigem Teilnehmenden sowie Trainerinnen/Trainer und Betreuerinnen/Betreuer.

Maskenpflicht

  1. Eine Maskenpflicht wird auch auf für die Bereiche von Vergnügungsstätten (bspw. Freizeitparks, Jahrmärkte) und überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen angeordnet.
  2. Patientinnen und Patienten müssen bei einem Transport durch Fahrdienste o. ä. eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

„Wir orientieren uns mit der Allgemeinverfügung an den Vorgaben des Prävention- und Eskalationskonzeptes des Landes, an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Schulen sowie an der gemeinsamen Vereinbarung der Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet mit einer Inzidenz von über 35. Dabei gilt es, nicht noch mehr zur Verunsicherung beizutragen. Daher sind abgestimmte und einheitliche Regelungen landkreisübergreifend derzeit unverzichtbar. Nur dann sind sie für die Menschen noch nachvollziehbar“, erläutert Landrat Jan Weckler.  



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