Noch Kapazitäten in Impfzentren frei

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In der vergangenen Woche wurden im Wetteraukreis 16.000 Impfungen durchgeführt. Davon 12.000 in den Arztpraxen und rund 4.000 in den Impfzentren des Wetteraukreises. Landrat Jan Weckler (CDU) betont: „Wir haben in den Impfzentren des Kreises noch große Kapazitäten. Weiterhin stehen ausreichend Impfstoff und auch die personellen Kapazitäten zur Verfügung. Nehmen Sie das Impfangebot gerne auch kurzfristig wahr. Termine können, insbesondere für das Impfzentrum in Wölfersheim, kurzfristig innerhalb weniger Tage gemacht werden“. 

Hotspot-Regelungen sorgen für Einschränkungen

Mit einem Inzidenzwert von über 350 greifen im Wetteraukreis die „Hotspot-Regelungen“ des Landes. Das bedeutet:

- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen keinen zusätzlichen Negativnachweis.
- Schließung von Prostitutionsstätten.

Zusätzlich sind per Allgemeinverfügung des Wetteraukreises Fußgängerzonen und Einkaufszentren festgelegt, an denen eine Maskenpflicht gilt, sowie belebte Orte und Plätze definiert, an denen ein Alkoholverbot herrscht. Die jeweiligen Orte für Maskenpflicht bzw. Alkoholverbot wurden von den Kommunen festgelegt und durch den Wetteraukreis in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung sowie eine entsprechende Liste der betroffenen Orte sind veröffentlicht auf https://wetteraukreis.de/aktuelles/corona.

Die 2 G plus Regel bedeutet:

  • • Doppelt geimpft und getestet
    • Genesen und getestet
    • Dreifach geimpft (geboostert)
    • Genesen und doppelt geimpft
    • Doppelt geimpft und genesen
    • Geimpft, genesen, geimpft
    • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung)
    • Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
    • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)

AUSNAHMEN:
• Kinder unter 6 Jahren (keine Testnotwendigkeit).
• Unter 18 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen können: mit aktuellem Test oder Testheft.
• Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler: mit einem Test pro Woche im Testheft.

Die aktuellen Regeln gibt es auch auf der Homepage des Wetteraukreis unter: https://wetteraukreis.de/aktuelles/corona/gesundheit

Schnelle Impfbescheinigung in Apotheken

Mittlerweile gibt es vermehrt Anfragen im Gesundheitsamt zu den digitalen Impfbescheinigungen. Die Impfbescheinigungen werden nach erfolgter Impfung vom Land per Post verschickt, das kann mitunter auch mehrere Wochen dauern. Mit den beigefügten Unterlagen (QR-Code) lässt sich dann eine digitale Impfbescheinigung auf das Smartphone laden. Wer die Unterlagen für den digitalen Impfnachweis schneller braucht, kann alternativ in eine Apotheke gehen. Hier kann schon am Folgetag nach der Impfung gegen Vorlage des Impfbuches vor Ort kostenlos eine digitale Impfbescheinigung erzeugt werden.



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