Ab Samstag drohen neue Corona-Regeln im Wetteraukreis

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Sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 350 überschreitet, greifen laut der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht auf seiner Webseite jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte, die unter die „Hotspot-Regelung“ fallen.

Der Wetteraukreis liegt am Mittwoch (12.01.) mit einer Inzidenz von 370,2 über dem Schwellenwert von 350. Das heißt, dass ab dem Samstag (15.01.) im Wetteraukreis weitere Maßnahmen in Kraft treten werden, wenn die Inzidenz am Donnerstag (13.01.) und Freitag (14.01.) ebenso über dem Wert von 350 liegt. Damit würden im Wetteraukreis voraussichtlich ab Samstag, den 15.01.2022 unmittelbar und automatisch per Verordnung des Landes Hessen folgende Regeln gelten: Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen, keinen zusätzlichen Negativnachweis.

Schließung von Prostitutionsstätten

Zusätzlich würden per Allgemeinverfügung des Wetteraukreises Fußgängerzonen und Einkaufszentren festgelegt, an denen eine Maskenpflicht sowie belebte Orte und Plätze definiert, an denen ein Alkoholverbot herrscht. Die jeweiligen Orte für Maskenpflicht bzw. Alkoholverbot werden von den Kommunen festgelegt und durch den Wetteraukreis in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung sowie eine entsprechende Liste der betroffenen Orte wird auf der Internetseite des Wetteraukreises einsehbar sein.



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