Ab sofort: FFP2-Maskenpflicht in Gerichtsgebäuden

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Auch bei der aktuellen Omikronwelle setzen die Gerichte alle Anstrengungen darauf, ihre Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. "Der Rechtsstaat verträgt keinen Lockdown. Viele Verfahren dulden keinen Aufschub. Die Gerichte bleiben daher auch weiter für Verhandlungen und andere notwendige Vorsprachen offen. Zur Erhöhung des Sicherheitsstandards gilt aber ab dieser Woche in Hessen eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten der Gerichtsgebäude. OP-Masken genügen also nicht mehr", so Prof. Dr. Roman Poseck, Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Und weiter: "Die FFP2-Maskenpflicht soll dazu beitragen, Infektionsketten in den Gerichten auch weiterhin zu vermeiden. Sie gilt für alle Verkehrsflächen (Flure, Fahrstühle, allgemein zugängliche Dienstzimmer, zum Beispiel in den Rechtsantragsstellen). Im Sitzungssaal bestimmt der Vorsitzende über die Verpflichtung zum Tragen von Masken. Dieser kann im Übrigen auch anordnen, dass eine Verhandlung unter 3G-Bedingungen stattfindet. 2G ist für den Alltag in unseren Gerichten dagegen derzeit nicht tauglich, weil auch Nicht-Geimpfte die Möglichkeit haben müssen, ihr Recht wahrzunehmen. Außerdem wäre es fatal, wenn sich nicht-geimpfte Angeklagte oder Beklagte durch das Nichterfüllen der Zutrittsvoraussetzungen dem Verfahren entziehen könnten“, führte Poseck am Montag in Frankfurt am Main anlässlich der Verschärfung der Sicherheitsstandards in den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen aus.

 



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