Wetteraukreis bereitet sich auf strengere Corona-Maßnahmen vor

Service
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

„Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 350, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag“, heißt es in § 27 der Corona-Schutzverordnung des Landes.

Diese Regelungen treten automatisch durch die og. Verordnung in Kraft. Im Wetteraukreis könnte dies ab dem kommenden Montag (10. Januar) der Fall sein.

Unter anderem gilt dann:
- Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen, Einkaufszentren o.ä. Die genaue Abgrenzung legen die Kommunen fest. (Eine entsprechende Liste wird auf der Internetseite des Wetteraukreises einsehbar sein.)
- Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: drinnen 2G-Plus, draußen 2G.



PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von WETTERAU.NEWS!

online werben