Zensus statt Volkszählung

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Im kommenden Jahr wird eine stichprobenartige Befragung der Menschen in ganz Deutschland durchgeführt. Neben der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen sollen Informationen gewonnen werden zu Wohnraum, Bildung und Erwerbsleben. In der Kreisverwaltung wird dazu eigens eine Erhebungsstelle eingerichtet.

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Wie viele Erwerbstätige gibt es eigentlich? Wie viele Menschen sind davon selbstständig? Wo werden in den kommenden Jahren wie viele Kinder eingeschult? Wie viele Wohnungen gibt es im Land und wie sind sie ausgestattet? „Das sind wichtige Fragen, die für systematische Planung zur Zukunft unseres Landes wichtig sind und die nicht aus aktuellen Registern und Datenbanken nicht immer zuverlässig zu erheben sind“, sagt Landrat Jan Weckler.

Zum Stichtag 15. Mai 2022 findet in ganz Deutschland der Zensus statt. Viele Entscheidungen in Bund und Ländern beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basisdaten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl wichtig. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle zehn Jahre den Zensus durch. Ursprünglich sollte er im Jahre 2021 stattfinden. Die Corona-Pandemie sorgte für eine Verlegung um ein Jahr.

Bundesweit nehmen nur zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Die meisten Daten stammen aus Verwaltungsregistern. Die Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zu Erwerbstätigkeit.

Zahlen sind wichtig für Städte und Gemeinden

Die Ergebnisse des Zensus sind die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen - das heißt, an der durch den Zensus ermittelten - Einwohnerzahl.

Zahl der Wohnungen wird ermittelt

Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Gebäude in Deutschland. Weil es dafür keine flächendeckenden Register gibt, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Wohngebäuden postalisch durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben und gebeten, über einen Online-Fragebogen Angaben zur Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung bzw. ihres Wohngebäudes zu machen. Auf Wunsch kann der Fragebogen auch in Papierform angefordert werden.

Kreis richtet Erhebungsstelle ein

„Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 im Wetteraukreis haben wir eine Erhebungsstelle eingerichtet“, berichtet Landrat Jan Weckler. Die Erhebungsstelle kümmert sich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination von Interviewerinnen und Interviewern, den sogenannten Erhebungsbeauftragten. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von der Erhebungsstelle fortlaufend sichergestellt.

Die Erhebungsbeauftragten führen die Befragung vor Ort durch. Sie befragen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, erfassen die dafür notwendigen Daten und übergeben die Zugangsdaten für die Online-Befragung. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten.

Daten sind anonymisiert

Alle Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Ziel und Zweck des Zensus ist ausschließlich eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen. Wie Landrat Jan Weckler mitteilte, werden die Ergebnisse des Zensus voraussichtlich Ende des Jahres 2023 vorliegen.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.zensus2022.de



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