Impfaktion in Schulen beginnt am 1. September

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Am Mittwoch beginnen die Impfaktionen in Wetterauer Schulen. Den Anfang machen das Georg-Büchner-Gymnasium in Bad Vilbel und die Montessori-Sekundarschule Wetterau in Friedberg. Landrat Jan Weckler teilte in einer Presseerklärung mit, dass die Schulen großes Interesse an der Aktion haben.

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Und so geht es weiter: Für Donnerstag ist ein gemeinsamer Impftermin für die Beruflichen Schulen Butzbach, Schrenzerschule und Stadtschule Butzbach (in den Räumlichkeiten der Beruflichen Schulen) geplant. Ein zweites Impfteam unterbreitet sein Angebot in der Singbergschule Wölfersheim. Am Freitag werden ebenfalls zwei Impfteams unterwegs sein, für die Gesamtschule Konradsdorf und die Erich-Kästner-Schule in Ortenberg gibt es einen gemeinsamen Impftermin. Das zweite Impfteam wartet in der Geschwister-Scholl-Schule Niddatal auf Schülerinnen und Schüler.

Für den kommenden Montag und Dienstag sind gemeinsame Impftermine am Schulcampus Bad Nauheim für Solgrabenschule, Ernst-Ludwig Schule und die Beruflichen Schulen am Gradierwerk vorgesehen. Die Termine finden immer von 13-19 Uhr statt, mit Ausnahme der Singbergschule - dort erst ab 13.30 Uhr. Wie Landrat Jan Weckler mitteilte, stehen schon einige weitere Termine fest: „Wir sind derzeit dabei, Termine für mehrere Schulen zu koordinieren, um die Impfteams möglichst optimal einzusetzen. Ich freue mich über die positive Resonanz aus den Schulen, die unsere Aktion begrüßen.“

Eltern können sich mitimpfen lassen

Bei der Impfaktion in Schulen arbeitet der Wetteraukreis mit mobilen Impfteams der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zusammen. Verimpft wird der Impfstoff von Biontech-Pfizer, der von der Europäischen Impfkommission für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben ist. Voraussetzung für das Impfangebot ist die Vollendung des zwölften Lebensjahres und eine entsprechende ärztliche Beratung. Darüber hinaus müssen Minderjährige von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Im Rahmen der Impfung besteht dann noch die Möglichkeit, Erziehungsberechtigte sowie Geschwisterkinder (die älter als zwölf Jahre sind) ebenfalls zu impfen.



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