Kreisverwaltung beschäftigt 117 Menschen mit Behinderung

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Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist gesetzlich geregelt. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung vorhalten. Wer diese Vorgaben nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen, die zwischen 125 und 320 Euro pro unbesetztem Platz liegt.

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Nach den Vorgaben des Gesetzes müsste die Kreisverwaltung 64 Plätze mit Menschen mit Behinderung besetzen. „Tatsächlich beschäftigen wir aber 117 Menschen mit Behinderung, bieten also 53 Arbeitsplätze über die Pflicht hinaus an, um Menschen mit einer Behinderung einen Arbeitsplatz zu ermöglichen“, so Landrat Jan Weckler, der die Kreisverwaltung hier in einer Vorreiterrolle sieht. „Im Rahmen dieser Vorreiterrolle möchten wir auch gerne Arbeitgeber in Wirtschaft und Verwaltung ermutigen, Menschen mit einem Handicap einzustellen. Unsere Erfahrung ist, dass die Beeinträchtigung sich in den meisten Fällen gar nicht oder kaum auf die Arbeit auswirkt.“

„Nichtbehindert zu sein ist kein Verdienst, sondern eine Gnade, die einem jederzeit genommen werden kann“, sagte einst der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker. In Deutschland hat fast jeder zehnte Mensch eine Schwerbehinderung. Von diesen fast acht Millionen Menschen mit Behinderung haben rund 250.000 diese Behinderung von Geburt an. Rund 110.000 sind durch Unfall oder Berufskrankheit schwerbehindert geworden. Mehr als sieben Millionen sind durch ganz unterschiedliche Krankheiten behindert. So liegt etwa die Zahl der Menschen mit Behinderung im Alter zwischen 45 und 65 Jahren bei mehr als zwei Millionen, die durch Krankheit gehandicapt sind. Viele von ihnen könnten sehr wohl noch im Berufsleben stehen und wollen das in den allermeisten Fällen auch. Dafür bedarf es aber oft einer Unterstützung, die in der Kreisverwaltung ermöglicht wird.

Landrat Jan Weckler sieht die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nur als eine soziale Verantwortung von Behörden und Unternehmen. „Bei dem zunehmenden Fachkräftemangel dürfen wir auf das Können und die Leistung von Menschen mit einem Handicap nicht verzichten, um auch in Zukunft alle Dienstleistungen für die Menschen im Wetteraukreis im gewohnten Maße erbringen zu können.“

Bildunterschrift: „Die Kreisverwaltung ist vorbildlich bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“, sagt Landrat Weckler.



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