Schwalbennester sind ganzjährig geschützt

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Nachdem Kälte und der strenge Nordwind allmählich nachlassen, kommen die Schwalben nun wieder zu ihren Brutplätzen in unseren Dörfern und Städten zurück. Dies nimmt Kreisbeigeordneter Matthias Walther zum Anlass, um über den Schutz der Schwalben und anderer Tiere zu informieren.

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„Schwalben gelten als Frühlingsboten und Glückbringer“, sagt der Wetterauer Umweltschutzdezernent. Mehlschwalben bauen Nester aus Lehm unter Dachüberständen an die Außenwände von Gebäuden. Rauchschwalben nisten dagegen im Inneren von Gebäuden, beispielsweise in Ställen. Schwalben jagen fliegende Insekten in der Luft. „Viele Sprichwörter und alte Bauernregeln ranken sich um diese emsigen Flugkünstler. Unter anderem sollen Schwalbennester ein Haus auch vor Blitzeinschlägen schützen“, so Walther.

„Wenn Schwalben am Haus brüten, geht das Glück nicht verloren“ (altes Sprichwort)
„Die Vogelarten sind laut Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt“, ergänzt Dr. Tim Mattern von der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises. „Schwalben nutzen ihre Nester immer wieder, somit gilt der gesetzliche Schutz für die Nester auch außerhalb der Brutzeit.“ Die Nester von Schwalben zu beseitigen ist deshalb verboten. Müssen sie wegen Sanierungsmaßnahmen abgenommen werden, so geht das außerhalb der Brutsaison mit Genehmigung der Behörde, wenn die Nester anschließend durch künstliche Nisthilfen wieder ersetzt werden. Vor zu starker Verschmutzung können Kotbretter, ca. 60 cm unter den Nestern angebracht, schützen. Jetzt unmittelbar vor der Brutzeit der Schwalben können noch Nisthilfen angebracht werden.

Rücksichtnahme auf tierische Mitbewohner am Haus
Der gesetzliche Schutz gilt neben den Schwalben auch für andere Vogelarten und Fledermäuse sowie Wildbienen. Mauersegler, die nur von Ende April bis Anfang August bei uns zu sehen sind, brüten in Nischen und Höhlungen an Gebäuden. Fledermäuse können kleinste Spalten in der Fassade als Tagesquartier nutzen. Wände mit kleinen Löchern, beispielsweise alte und unverputzte Fachwerkscheunen, werden gerne von verschiedenen Wildbienenarten wie der Gehörnten Mauerbiene besiedelt. Die Untere Naturschutzbehörde bittet darum, bei Sanierungsarbeiten und Abbruchvorhaben solche Vorkommen zu berücksichtigen.

Foto: Mehlschwalben sammeln Nistmaterial
Foto: Mehlschwalbennester
Foto: Rauchschwalbe



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