Die Beantragung der Übernahme oder Erstattung von Schülerbeförderungskosten – beispielsweise in Form eines Schülertickets Hessen – wurde zum März umgestellt: Ab sofort können Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte die Beantragung in wenigen Schritten digital durchführen.
Laut Paragraph 161 des Hessischen Schulgesetzes haben Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Ende der Mittelstufe/Sekundarstufe I Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten. Die Antragsstellung der Wetterauer Schülerinnen und Schülern zur Übernahme der Kosten wurde bisher in Papierform an das Sachgebiet Schülerbeförderung übermittelt. Dieses Verfahren wird nun digitalisiert. Zur Antragstellung steht ab sofort eine digitale Plattform zur Verfügung, auf die Schulen, Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler sowie die bearbeitende Fachstelle des Wetteraukreises zugreifen können.
Mit dem neuen digitalen Beantragungssystem melden die Erziehungsberechtigten ihre Kinder beziehungsweise volljährige Schülerinnen und Schüler sich nun eigenständig an und können den Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten digital einreichen. Dieser wird dann von der Schule überprüft und direkt an den Schulträger zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Währenddessen können die Antragstellenden über das Portal jederzeit den Bearbeitungsstatus ihres Antrags einsehen und werden benachrichtigt, sobald der Prozess abgeschlossen ist.
Um diesen Vorgang durchführen zu können, müssen sich die Antragstellenden einmalig registrieren. Alle Informationen zur Registrierung und zur Nutzung der neuen Plattform sind auf der Internetseite des Kreises unter www.wetteraukreis.de/service/schule-arbeit/schuelerbefoerderung zu finden. Das vorherige Verfahren der Antragsstellung wird vollständig eingestellt, sodass eine Beantragung in Papierform nicht mehr möglich ist.
Fragen beantwortet das Team der Schülerbeförderung per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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