Hochwasser-Schadenskommission hat Arbeit aufgenommen

Service
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Unter Vorsitz von Kreisbeigeordnetem Matthias Walther hat die Schadenskommission Hochwasserhilfe Wetteraukreis ihre Arbeit aufgenommen. Vertreterinnen und Vertreter des Wetteraukreises, des Amtes für Bodenmanagement, des Regierungspräsidiums Darmstadt und der Kommunen Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Nidda und Ortenberg haben per Videokonferenz das weitere Vorgehen besprochen.

vollgelaufener Keller in der Stadtschule Büdingen_ vl LR Weckler_Schulleiterin Sabine Weigandt_BGM Spamer.jpg

„Wir werden in den kommenden Wochen die eingehenden Anträge sichten und eine Erstbewertung vornehmen“, beschreibt Kreisbeigeordneter Matthias Walther das Vorgehen. Aktuell liegen dem Kreis 20 Anträge zur Bearbeitung vor. Wir gehen aber davon aus, dass diese Zahl noch erheblich steigen wird. Allein in der am stärksten betroffenen Stadt Büdingen gibt es im Rahmen der stadteigenen Finanzhilfeaktion bereits 500 Anfragen.

Vereine sind antragsberechtigt
Anders als bei der Hochwasserhilfe im Jahre 2014 nach der Überflutung in Wallernhausen sind auch Gewerbetreibende betroffen. Zudem sind in diesem Jahr auch Vereine antragsberechtigt. Diese fallen in die Kategorie Gewerbe und müssen das für Gewerbetreibende vorgesehene Formular nutzen. Die Anträge werden vom Wetteraukreis bearbeitet und für die Sitzung der Schadenskommission vorbereitet.

Deutlich wurde bei der Videokonferenz, dass die technisch bauliche Beurteilung der benannten Schäden eine große Herausforderung sei. „Ich bin aber überzeugt, dass wir hier zu einem für alle Beteiligten guten Ergebnis kommen“, sagte Kreisbeigeordneter Matthias Walther. Er wies noch einmal darauf hin, dass kommunale Schäden nicht bei der Staatlichen Finanzhilfe für erlittene Elementarschäden berücksichtigt werden können. In diesem Fall verwies er auf den Landesausgleichsstock. Hier könnten noch bis zum Jahresende Anträge der Kommunen gestellt werden.

Anträge bis Mitte März
Die Antragsfrist endet einen Monat nach Veröffentlichung der Aufforderung zur Antragstellung. Diese Veröffentlichungen erfolgten am 12. und 13. Februar durch die jeweilige Kommune.

Auf der Internetseite des Wetteraukreises stehen umfangreiche Informationen zur Verfügung: https://www.wetteraukreis.de/aktuelles/hochwasserhilfen/. Neben den online beschreibbaren Antragsformularen sind hier die maßgeblichen Richtlinien des Landes Hessen zusammengestellt. Zudem gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen und eine Übersicht der Ansprechpersonen in den Städten und Gemeinden sowie beim Wetteraukreis. Diese Informationen sind auch über Verlinkung auf den Webseiten der erwähnten Kommunen verfügbar.

Foto: Vollgelaufener Keller in der Stadtschule Büdingen. vl Landrat Jan Weckler, Schulleiterin Sabine Weigandt und Bürgermeister Erich Spamer



PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von WETTERAU.NEWS!

online werben