Geflügelgrippe Beobachtungsgebiet im Wetteraukreis

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In einem Geflügelbestand im Vogelbergkreis ist die Geflügelgrippe ausgebrochen. Um den Bestand wurden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Weil sich das Beobachtungsgebiet bis auf Wetterauer Kreisgebiet erstreckt, hat der Wetteraukreis heute in einer Allgemeinverfügung das Beobachtungsgebiet festgelegt.

Dem Beobachtungsgebiet gehören an: In der Gemarkung Ober- und Mittelseemen die Gebiete östlich der Linie B275 bis zum Seemenbach, entlang des Seemenbaches, dann entlang des östlichen Ortsrands von Ober-Seemen und entlang der L3010 bis zur Gemarkungsgrenze Mittel-Seemen.

In diesem Gebiet müssen unter anderem sämtliche gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung aufgestallt werden.

„Halter von Vögeln haben den Standort und die Anzahl ihrer in diesem Gebiet gehaltenen Vögel dem Veterinäramt in Friedberg zu melden und verendete Vögel anzuzeigen“, sagt Erste Kreisbeigeordnete und Veterinärdezernentin Stephanie Becker-Bösch. „Außerdem dürfen keine Vögel oder Produkte dieser Tiere ohne Genehmigung des Veterinäramts aus den Beständen verbracht werden.“

Auch Geflügelhaltungen die sich nicht im Beobachtungsgebiet befinden wird empfohlen ihre Tiere vor einer möglichen Infektion zu schützen. Das Veterinäramt des Wetteraukreises ist erreichbar unter Telefon: 06031/83-2401, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Wetteraukreises einsehbar: https://www.wetteraukreis.de/index.php?id=73647&no_cache=1

Merkblätter mit ausführlichen Informationen stehen auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums. https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest



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