Umlegung für Verfahrensgebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ in Petterweil

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In der Umlegung für das Verfahrensgebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ in der Gemarkung Petterweil wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 23.05.2022 am 19.07.2022 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige echtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen. Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Karben, Rathausplatz 1, in 61184 Karben während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.



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