Brandschutzförderung: Großer Nachholbedarf bei Fahrzeugen und Gebäuden

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Mehr als 3.800 Männer und Frauen engagieren sich in den 138 Freiwilligen Feuerwehren in den Städten und Dörfern des Wetteraukreises. Doch Einsatzwille allein reicht nicht. Nötig ist auch eine gute Sachausstattung, um Brände zu löschen und die nötigen Hilfeleistungen erbringen zu können. Die letzte Bürgermeisterdienstversammlung des Jahres hat Kreisbrandinspektor Lars Henrich genutzt, um die Prioritätenliste zur Brandschutzförderung 2022 vorzustellen.

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Insgesamt geht es um Investitionen in einem Volumen von 11,2 Mio. Euro. Die Anträge kommen aus den Kommunen, sie werden vom Kreis geprüft, der eine Prioritätenliste erstellt und sie in der Bürgermeisterdienstversammlung vorstellt. Dieses Prozedere ist Voraussetzung für eine Förderung durch das Land. Eine weitere Voraussetzung ist ein gewisses Alter der Fahrzeuge. Nach zehn oder 15 Jahren sind die Fahrzeuge längst noch nicht abgeschrieben und ausgemustert. „Anträge auf Landesförderung sind erst ab dem 25. Betriebsjahr von Feuerwehrfahrzeugen zu stellen“, heißt es in den Richtlinien zur Landesförderung. Mit anderen Worten: Die Fahrzeuge, die jetzt zum Austausch anstehen, wurden 1997 oder noch früher in Dienst gestellt.

Den Feuerwehrfahrzeugen ist das Alter in aller Regel nicht anzusehen, denn sie werden durch die ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und -frauen liebevoll gepflegt und haben in aller Regel nur wenige Kilometer auf dem Tacho. Verändert hat sich aber die Fahrzeugtechnik, und auch die Anforderungen an das Gerät sind in den vergangenen 25 Jahren deutlich andere, so dass jetzt Neuanschaffungen sinnvoll sind.

Nachdem im vergangenen Jahr elf Anträge aus den Feuerwehren eingegangen sind, von denen neun auch gefördert wurden, sind für das kommende Jahr 13 Anträge eingegangen. Ein Antrag stammt noch aus dem Vorjahr. Ein weiterer Antrag wurde von Seiten einer Kommune zurückgezogen, da diese ein Fahrzeug durch Eigenmittel beschafft hat. Die Anträge wurden geprüft und an das Land weitergeschickt.

Ganz oben auf der Prioritätenliste stehen sogenannte Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge. Solche mit der Bezeichnung HLF 10 sind für die Feuerwehren Münzenberg (Gambach) und Rockenberg (Oppershofen) und für die Stadt Büdingen (Löschbezirk Ost) bestellt. Sie haben einen Wasservorrat von mindestens 1000 Litern an Bord mit einer Pumpenleistung von bis zu 2.000 Litern pro Minute.

Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) ist die größere Ausführung des gleichen Fahrzeuges und wurde von den Feuerwehren Echzell und Reichelsheim beantragt.

Ein Mittleres Löschfahrzeug hat die Feuerwehr Nidda (Ober-Lais) beantragt. Es handelt sich um ein kompaktes Fahrzeug, das primär auf die Brandbekämpfung ausgelegt ist.

Die Stadt Butzbach möchte ein Löschgruppenfahrzeug 20 anschaffen und hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Fahrzeug wird von mittleren und größeren Feuerwehren eingesetzt und verfügt über eine größere Ausstattung als das kleinere Löschgruppenfahrzeug 10. So gehören zur Ausstattung neben einer dreiteiligen Schiebeleiter ein Sprungrettungsgerät und vier leichte Chemikalienschutzanzüge.

Einsatzleitwagen dienen der Führung und Koordination der Einsatzkräfte vor Ort. Ein solcher Einsatzleitwagen wurde von der Feuerwehr der Stadt Friedberg und der Feuerwehr der Gemeinde Kefenrod beantragt.

Mitunter benötigt die Feuerwehr mehr als nur Wasser. Dann kommen sogenannte Rüstwagen zum Einsatz, die für schwere technische Hilfeleistungen eingesetzt werden, etwa bei Verkehrsunfällen oder für den Umweltschutz. Ein solches Fahrzeug soll für die Feuerwehr der Stadt Bad Vilbel angeschafft werden.

Die Bad Vilbeler haben noch weitere Anträge, nämlich für ein Wechselladerfahrzeug, das dem Transport von in- oder austauschbaren Abrollbehältern dient und für Spezialeinsätze genutzt werden kann. Zudem möchte die Feuerwehr der Stadt Bad Vilbel einen Gerätewagen Logistik anschaffen, der vor allem zum Transport von Einsatzkräften, Ausrüstungen und sonstigen Materialien für den Einsatz der Feuerwehr genutzt wird. Schließlich gibt es von der Feuerwehr der Stadt Friedberg noch den Antrag auf Bezuschussung für einen Beladungssatz Gefahrgut.

Neben den Anträgen für die Fahrzeuge gibt es noch Bedarf für den Neubau oder die Sanierung von Feuerwehrhäusern. „Allein bei vier Feuerwehren wird ein Neubau wegen der Zusammenlegung mehrerer Freiwilliger Feuerwehren notwendig. Eine Maßnahme, die der Stärkung der Einsatzbereitschaft insbesondere tagsüber dient, und der personellen Entwicklung in den Feuerwehren gerecht wird wie Landrat Jan Weckler in einer Presseerklärung mitteilte.

Insgesamt sechs Neubauten werden beantragt. Drei stammen allerdings schon aus dem Vorjahr, nämlich:

1. Der Neubau für das Feuerwehrhaus in Gedern (Wenings).
2. Der Neubau für ein Feuerwehrhaus in Büdingen,
durch die Zusammenlegung der Freiwilligen
Feuerwehren von Diebach am Haag, Lorbach und Vonhausen.
3. Der Neubau für ein Feuerwehrhaus in Nidda, durch die Zusammenlegung der Feuerwehren Ober- und Unter-Widdersheim.

Neu beantragt sind drei Feuerwehrhäuser, nämlich:

1. für Büdingen, durch die Zusammenlegung von Düdelsheim und Rohrbach,
2. die Feuerwehr Ranstadt (Ober-Mockstadt) und
3. ein zweites Feuerwehrhaus für Büdingen, durch die Zusammenlegung der Stadteilfeuerwehren Wolf, Dudenrod, Aulendiebach und Büches.

„Die Zahl der Anträge ist erneut höher als im Vorjahr. Das zeigt den großen Nachholbedarf der Feuerwehren einerseits und den Willen der Kommunen, mehr Mittel in die Standorte ihrer Feuerwehren zu investieren“, sagt Kreisbrandinspektor Lars Henrich.

Kreisbrandinspektor Lars Henrich und Landrat Jan Weckler sind optimistisch, dass die Anträge überwiegend positiv beschieden werden: „Bei den Fahrzeugen sind wir guter Dinge und hoffen, dass auch alle Investitionen in die Feuerwehrhäuser durch das Land unterstützt werden.“

Foto: Landrat Jan Weckler und Kreisbrandinspektor Lars Henrich nach der Vorstellung für die Brandschutzförderung 2022 bei der letzten Bürgermeisterdienstversammlung am letzten Mittwoch (27. Oktober 2021).



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