Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - hat in einem Ermittlungskomplex wegen hessenweiter „Schockanrufserien“ gegen zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges und Hehlerei Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben. Einer 30-jährigen Angeschuldigten aus Frankfurt am Main wird mit der Anklageschrift vorgeworfen, als Mitglied einer international agierenden Bandenstruktur, die sich auf die Durchführung sogenannter „Schockanrufe“ spezialisiert hat, in zwei Fällen als sogenannte „Abholerin“ fungiert zu haben.
Am 28.10.2024 kontaktierte ein bislang noch nicht identifizierter Angehöriger der Tätergruppierung telefonisch einen 82-Jährigen aus Frankfurt am Main, dem er vorspiegelte, dass seine Betreuerin einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und zur Abwendung von deren Inhaftierung eine Kaution von 40.000 Euro zu erbringen sei. Dieser Aufforderung kam das Opfer nach und begab sich mit dem Bargeldbetrag zum Justizkomplex in der Frankfurter Innenstadt. Die Angeschuldigte soll sich ihm gegenüber als Mitarbeiterin eines Gerichts ausgegeben, den gesamten Geldbetrag entgegengenommen und mit einem Taxi davon gefahren sein.
In einem weiteren Fall am 08.01.2025 kontaktierte die Tätergruppierung telefonisch eine 75-Jährige aus Neu-Isenburg. Der Anrufer spiegelte dieser vor, Beamter der Staatsanwaltschaft zu sein und behauptete wahrheitswidrig, deren Sohn habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, sodass zur Abwendung der angeblich bevorstehenden Untersuchungshaft eine Kaution benötigt werde. Das Opfer stellte daraufhin Schmuck und Sammlermünzen in einer Tasche zur Übergabe als Kaution bereit. Die Angeschuldigte soll anschließend den Schmuck und die Münzen im Wert von über 20.000 Euro an der Wohnanschrift der Geschädigten persönlich entgegengenommen und sich vom Tatort entfernt haben.
Der 30-jährige Angeschuldigte steht im Verdacht, an der Tat am 08.01.2025 als Bandenmitglied beteiligt gewesen zu sein. Die 30-jährige Angeschuldigte soll ihm den Schmuck und die Sammlermünzen ausgehändigt haben, damit dieser die Wertgegenstände mit Hilfe von weiteren bislang unbekannten Personen verwertet. Durch umfangreiche und konzentrierte Ermittlungen konnte die Beute im Kofferraum des von ihm geführten Fahrzeugs aufgefunden und sichergestellt werden. Beide Angeschuldigte wurden bereits im Januar 2025 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Das Deliktsphänomen der „Schockanrufe“, das seit Jahren bundesweit zu beobachten ist, wird nach Ermittlungserkenntnissen von international organisierten Tätergruppierungen betrieben. Überwiegend lebensältere Geschädigte werden von Tätern, in der Regel aus dem europäischen Ausland telefonisch kontaktiert und Notlagen vorgespiegelt um Geldbeträge und Vermögenswerte zu erlangen. Dabei geben sich die Täter nicht nur als nahe Angehörige aus, die sich in einer Notlage befinden, sondern bedrängen ihre Opfer auch massiv, indem sie bei weiteren Anrufen vorspiegeln, staatliche Institutionen zu vertreten, beispielsweise Polizei oder Staatsanwaltschaften. Opfern werden durch die Täter überwiegend kurze Zeitfenster für die Erfüllung der Forderungen gesetzt, um Nachforschungsmöglichkeiten auszuschließen. Mitunter vergeht zwischen der ersten Kontaktaufnahme und Geldübergabe weniger als eine Stunde. Bei den überwiegend älteren Opfern verursachen die „Schockanrufe“ nicht nur erhebliche finanzielle Schäden, sondern schwerwiegende emotionale Beeinträchtigungen und Leiden.
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