Wieder Kinderporno-Razzia im Wetteraukreis

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85 Wohnungsdurchsuchungen, ein vollstreckter Haftbefehl und 762 Sicherstellungen - das ist die Bilanz des Einsatzes, an dem in der vergangenen Woche hessenweit 315 Polizeikräfte beteiligt waren. Bei der konzertierten Aktion, organisiert vom Hessischen Landeskriminalamt, handelte es sich erneut um eine Schwerpunktmaßnahme der BAO FOKUS. Ziel dieser Organisationseinheit der hessischen Polizei ist es, Minderjährige vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Sexualstraftaten, die sich gegen Kinder und Jugendliche richten, konsequent zu ermitteln. Der Einsatz erfolgte im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften.

Die Durchsuchungen fanden zwischen Montag und Freitag in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Kassel, Offenbach am Main sowie Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Limburg-Weilburg, Offenbach, Waldeck-Frankenberg, Main-Kinzig-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Vogelsbergkreis, Werra-Meißner-Kreis und Wetteraukreis.

Bei den insgesamt 87 Beschuldigten, 12 Frauen und 75 Männer, wurden insgesamt 749 Datenträger - darunter 161 Smartphones, 74 Computer und Laptops sowie 97 USB-Sticks - sichergestellt. Die Speichermedien werden nun ausgewertet, kriminalistisch bewertet und auf weitere Ermittlungsansätze geprüft. Die Beschuldigten stehen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen untereinander nicht im Austausch. Acht von ihnen wird sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen; bei den anderen 79 steht der Vorwurf des Erwerbs, Besitzes oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie im Raum. 23 der Beschuldigten sind noch keine 21 Jahre alt.

Auch Jugendliche und Heranwachsende machen sich strafbar

Es ist kein Einzelfall, dass Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt ausüben oder übergriffiges Verhalten zeigen. So wurden im Jahr 2022 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in Hessen 3.374 Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Kinderpornografie (§184 b StGB) erfasst. 46,2 Prozent der Tatverdächtigen waren jünger als 21 Jahre. Im Hinblick auf die 528 im vergangenen Jahr erfassten Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Jugendpornografie (§184 c StGB) lag der Anteil der unter 21-jährigen Tatverdächtigen mit 56,3 Prozent noch höher.



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