Fünf Mitglieder einer kriminellen Organisation angeklagt

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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - hat gegen fünf mutmaßliche Angehörige einer kriminellen Organisation aus dem Rhein-Main-Gebiet im Alter von 22 bis 34 Jahren Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Darmstadt erhoben. Gegenstand der umfangreichen Anklageschrift sind unter anderem Vorwürfe des unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, der Brandstiftung, der versuchten Sprengstoffexplosion, des versuchten schweren Bandendiebstahls, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der Sachbeschädigung.

Einem 34-jährigen Angeschuldigten und einem 23-jährigen Angeschuldigten wird mit der Anklageschrift zur Last gelegt, an zwei von der kriminellen Organisation zeitgleich ausgeführten, misslungenen Geldautomatensprengungen in Offenbach am Main und in Obertshausen (Landkreis Offenbach) am 05.01.2021 beteiligt gewesen zu sein. Der 23-jährige Angeschuldigte soll die Umsetzung der Geldautomatensprengungen unter Verwendung eines Kryptosmartphones mitkoordiniert haben, indem er Anweisungen zur Sperrung einer Zufahrtstraße zu einer Bankfiliale in Offenbach am Main durch ein brennendes Fahrzeug und die Freigabe der Sprengung der Geldautomaten durch weitere Angehörige der Organisation erteilt haben soll. Der 34-jährige Angeschuldigte soll absprachegemäß zwei Fahrzeuge, die für die Sperrung einer Zufahrtstraße zum Bankinstitut als brennende Blockade eingesetzt werden sollten, um die Anfahrt der polizeilichen Einsatzkräfte zum Tatort zu erschweren, beschafft und bereitgestellt haben. Auch die Zufahrt zu dem Geldautomaten in Obertshausen wurde durch Angehörige der kriminellen Organisation durch in Brand gesetzte Papiermülltonnen erschwert. Bei beiden beabsichtigten Sprengungen, die durch das Einleiten von Gas ausgeführt werden sollten, kam es aufgrund besonderer Sicherheitsvorkehrungen an den Geldautomaten nicht zu Explosionen, sodass die Täter die die Bankfilialen ohne Beute verlassen haben.

Dem 23-jährigen Angeschuldigten wird mit der Anklageschrift zudem zur Last gelegt, im Januar 2020 gemeinsam mit zwei Mittätern die Bäckerei der Familie eines ehemaligen mutmaßlichen Mitglieds der kriminellen Organisation im Main-Taunus-Kreis in Brand gesetzt zu haben. Im Rahmen eines gemeinsamen Plans sollen die beiden Mittäter auf Anweisung des Angeschuldigten ein Fenster der Bäckerei eingeschlagen und Brandsätze in das Gebäude hineingeworfen haben. Anschließend sollen der Angeschuldigte und die beiden Mittäter den Tatort mit Fahrzeugen verlassen haben. Durch die Brandentwicklung entstand in der Bäckerei ein Schaden von etwa 50.000 Euro. Der Angeschuldigte soll die Brandstiftung als Rache für eine vorangegangene Inbrandsetzung eines von seinen Angehörigen betriebenen Cafés in Offenbach am Main veranlasst haben, die das ehemalige mutmaßliche Mitglied der kriminellen Organisation beauftragt haben soll.

Dem 23-jährigen Angeschuldigten wird mit der Anklageschrift ebenfalls zu Last gelegt, unter Nutzung eines Kryptosmartphones für die kriminelle Organisation mit Betäubungsmitteln (Amphetamin und Cannabis) in einem erheblichen Umfang gehandelt zu haben. Einem 28-jährigen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, seine Wohnung als Produktions- und Lagerstätte für das gehandelte Amphetamin zur Verfügung gestellt haben. Einem 22-jährigen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, als Kurierfahrer für die kriminelle Organisation tätig geworden zu sein und das Amphetamin an Abnehmer ausgeliefert zu haben.

Einem 24-jährigen Angeschuldigten wird zudem mit der Anklageschrift bandenmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll nach der Festnahme eines mutmaßlich hochrangigen Mitglieds der kriminellen Organisation in Spanien am 13.05.2021 auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgrund eines Europäischen Haftbefehls innerhalb der Organisation Führungsaufgaben übernommen haben.

Sämtliche Angeschuldigte befinden sich in dieser Sache in Untersuchungshaft bzw. in anderen Strafsachen in Strafhaft. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main dankt dem Polizeipräsidium Südosthessen und dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) sowie allen weiteren an den Ermittlungen beteiligten Behörden für die hervorragende Zusammenarbeit.



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