Rassistische Äußerungen: Ermittlungen gegen Polizeibeamten

Blaulicht
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Das Polizeipräsidium Mittelhessen wurde am Montagabend auf ein Video aus den sozialen Netzwerken aufmerksam, welches offenkundig einen hessischen Polizeibeamten zeigt. In der Sequenz ist eine rassistische Äußerung des eingesetzten Beamten gegenüber einem mutmaßlichen Störer zu hören. Im Zuge unverzüglicher Ermittlungen wurde bereits der dem Polizeipräsidium Mittelhessen zugehörige Polizeibeamte identifiziert und die Videosequenzen aus dem Netz für die weiteren internen Ermittlungen gesichert.

Der Geschädigte ist der Polizei gegenwärtig noch nicht bekannt. Das Polizeipräsidium Mittelhessen bittet den Geschädigten, sich möglichst zeitnah zu melden.

"Ich versichere Ihnen, dass mich die Videosequenz betroffen macht. Ein solcher rassistischer Ausspruch gegenüber einem Bürger ist völlig inakzeptabel und niemals hinnehmbar - ganz unabhängig davon, was in der konkreten Situation vorgefallen sein mag. Der Sachverhalt wird lückenlos und konsequent aufgeklärt. Hessische Polizistinnen und Polizisten müssen jederzeit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und integer sowie rechtsstaatlich agieren. Das Polizeipräsidium Mittelhessen hat daher unverzüglich dienstrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Es ist unser Anspruch auch in schwierigen Situationen den Bürgerinnen und Bürgern ausnahmslos mit Respekt und Toleranz gegenüberzutreten. Keine noch so frustrierende Situation darf für eine Beamtin oder einen Beamten zu solch einem Fehlverhalten führen. Wir müssen auch in stressigen und sehr fordernden Situationen Ruhe bewahren und stets weiter unserer Pflicht nachzukommen. Jederzeit müssen Polizistinnen und Polizisten das in sie gelegte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wahren. Das ist der Anspruch, den die Bürgerinnen und Bürger zurecht und jederzeit von ihrer Polizei erwarten", so Polizeipräsident Bernd Paul.

Die hessische Polizei toleriere keinerlei strafbares Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und verfolge Fehlverhalten konsequent und transparent. Die strafrechtlichen Ermittlungen sowie die ebenfalls unmittelbar eingeleitete dienstrechtliche Prüfung dauern an.



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