Ober-Mörlen: Ohne Fahrerlaubnis falsch geparkt

Polizeimeldungen
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Das unberechtigte Parken auf gleich zwei Behindertenparkplätzen in Ober-Mörlen führte am Dienstag (27.07.) zur Kontrolle eines 22-jährigen Bochumers.

Dabei gab er falsche Personalien an- vermutlich um die fehlende Fahrerlaubnis zu verheimlichen. Aber der Reihe nach: Ein mittig auf zwei Behindertenparkplätzen stehender Opel auf dem Rastplatz Wetterau an der A5 war der Grund für eine Polizeistreife der Polizeiautobahnstation Mittelhessen, den 22-jährigen Fahrer gegen 11 Uhr zu kontrollieren. Die vom Fahrer lediglich mündlich angegebenen Personalien konnten noch vor Ort von der Streife widerlegt werden, gleichzeitig ermittelten sie die tatsächlichen Personalien.

Zudem fanden die Polizisten heraus, dass der Bochumer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. In der Summe bedeutet das: Zwei Ordnungswidrigkeitsanzeigen (falsch Parken und Angabe falscher Personalien), sowie die Strafanzeige wegen der fehlenden Fahrerlaubnis. Auch gegen den Halter des Opel wird ermittelt, da er vermutlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis zuließ.



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