Bad Vilbel: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

Polizeimeldungen
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Offenbar beim Rangieren stieß ein PKW am Donnerstag (12.11.) im Theodor-Wenzel-Weg in Bad Vilbel gegen einen am Fahrbahnrand geparkten VW.

Dabei entstanden am Heck des roten Caddy Schäden an Kotflügel und Kofferraumdeckel im Wert von etwa 1400 Euro. Der Unfallfahrer flüchtete nach dem Anstoß von der Unfallstelle und kümmerte sich nicht um den angerichteten Schaden. Unfallflucht ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft werden kann. Weitere Folgen sind Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. 2019 registrierte die Polizei in der Wetterau 1794 Fälle unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Das bedeutet, dass sich ca. alle 5 Stunden ein Unfallbeteiligter aus dem Staub machte. Zu den verzeichneten Fällen zählen Parkplatzrempler und abgefahrene Außenspiegel, als auch schwere Unfälle mit Verletzten oder Toten. Dabei handelt es sich aber nur um die angezeigten Fälle. Die Dunkelziffer dürfte noch weitaus höher liegen. Die Motive der Flüchtenden sind vielfältig. Manch ein Fahrer scheut die Folgen, weil er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, ein anderer wegen des fehlenden Führerscheins. Wieder anderen ist es schlicht lästig sich um die Schadensregulierung zu kümmern oder sie wollen die Kosten für den angerichteten Schaden nicht tragen. Etwa 40 % der Flüchtigen konnte 2019 ermittelt werden.

Neben der Auswertung von Spuren, gelingt dies oft durch aufmerksame Zeugen. So geschah es auch am Donnerstag im Theodor-Wenzel-Weg in Gronau. Eine junge Frau beobachtete den Anstoß und informierte die Polizei über den Sachverhalt. Im Rahmen der Ermittlungen konnten die Polizisten den Unfallwagen im näheren Umfeld auffinden. Sie danken der Zeugin dafür nicht weggeschaut, sondern gehandelt zu haben und hoffen darauf, dass das Beispiel Schule macht. Am besten wäre es freilich, wenn Verkehrsteilnehmer sich ihrer Verantwortung stellen. Jeder kann Fehler machen. Für die sollte man dann grade stehen und sich als Unfallbeteiligter bei der Polizei melden.



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