Allgemeinverfügung: Böllerverbot an öffentlichen Orten

Politik
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Aufgrund der aktuellen Hessischen Coronavirus-Schutzverordnung ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Paragraf 3a Sprengstoffgesetz) an publikumsträchtigen öffentlichen Orten untersagt. Die konkreten Orte (Bad Nauheim, Butzbach, Limeshain, Nidda, Rockenberg) wurden von den betreffenden Gemeinden und Städten bestimmt und im Rahmen einer Allgemeinverfügung vom Wetteraukreis bekannt gegeben.

Zur Kategorie F2 zählt in der Regel das klassische Silvesterfeuerwerk. Weitere Informationen unter https://wetteraukreis.de/aktuelles/corona. Die Allgemeinverfügung unter https://wetteraukreis.de/fileadmin/corona/2021-12-27_Allgemeinverfuegung_Verbot_Feuerwerk_2021-2022.pdf

 



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