Hahn (FDP): Auszahlung der Hochwasserhilfe muss Priorität haben

Politik
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Wie aus einer Kleinen Anfrage des Wetterauer FDP-Landtagsvizepräsidenten Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn an die schwarz-grüne Landesregierung um den zuständigen Innenminister Peter Beuth (CDU) im Hessischen Landtag hervorgeht, habe das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt bisher über 47 Anträge von Privatpersonen, Vereinen und gewerblichen Betrieben zu der Finanzhilfe im Zuge des Januar-Hochwassers im Wetteraukreis entschieden.

"Kräftige Regenfälle sowie die eintretende Schneeschmelze im Vogelsberg hatten einige Flüsse und Bäche, wie beispielsweise die Nidda, die Nidder, die Horloff und den Seemenbach, in kürzester Zeit über die Ufer treten lassen. Die Wassermassen richteten im Wetteraukreis großen Schaden an. Der Kreistag hatte kurz daraufhin beschlossen, die Einleitung einer Finanzhilfeaktion beim Land Hessen zu beantragen, um staatliche Finanzhilfen zu ermöglichen", schreib die FDP in einer Pressemitteilung.

Von den 47 bereits entschiedenen Anträgen seien laut Auskunft des Ministers Beuth an den FDP-MdL Hahn 25 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 216.004,55 Euro bewilligt und 21 Anträge abgelehnt worden, ein Antrag sei zurückgestellt worden. Weitere 47 Anträge seien noch in der Bearbeitung, die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Mit Stand vom 24.06.2021 hätten bislang erst fünf Kontierungsbelege zur Auszahlung übermittelt werden können.   

"Die Arbeiten und Recherchen der Schadenskommission des Wetteraukreises gestalteten sich laut Angaben von Schwarz-Grün aus verschiedenen Gründen langwierig. Beispielsweise seien teilweise notwendige Unterlagen der Betroffenen vom Hochwasser beschädigt oder vernichtet worden. Vor diesem Hintergrund hätten auch Aufräumarbeiten und die Suchen nach Unterlagen bei den Betroffenen oftmals viel Zeit in Anspruch genommen. Verzögerungen hätten sich zudem auch aufgrund starker Auslastung bei regionalen Handwerksbetrieben ergeben. Das Finanzvolumen der noch nicht beschiedenen Anträge betrage circa 455.000 Euro, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Finanzhilfeaktion beim RP Darmstadt dauere durchschnittlich vier Wochen nach Antragseingang", so die FDP.

Für den ehemaligen FDP-Justizminister Hahn sind die Ausführungen des CDU-Innenministers Beuth unverständlich. „Nach über sechs Monaten warten noch immer viele Menschen auf Finanzhilfen des Landes. Dass Unterlagen der Geschädigten bei dem Hochwasser beschädigt wurden oder gar verloren gingen, ist zu erwarten gewesen und darf als Ausrede für die lange Bearbeitungszeit nicht gelten“, stellt Hahn fest. „Vielmehr liegen die Gründe hierfür eher in dem Bürokratiedschungel und der falschen Prioritätensetzung hessischer Verwaltungen“, kritisiert Hahn scharf.

"Beuth stellte in seiner Antwort fest, dass Anträge abgelehnt worden seien, wenn die Schäden unter der Bagatellgrenze von 5.000 Euro lagen oder von Versicherungen ganz oder teilweise abdeckt wurden, sodass der Restbetrag unter der Bagatellgrenze verlieb, wenn innerhalb der Antragsfrist kein vollständiger Antrag vorgelegt oder trotz mehrmaliger Erinnerung Nachweise nicht erbracht worden seien oder wenn der Schaden von den Antragsstellern aufgrund vorhandenen Vermögen aus eigener Kraft abzuwenden war", schreibt die FDP.

„Die Menschen in der Wetterau haben schnelle und effektive Finanzhilfen des Landes erwartet, viele haben bisher aber noch kein Geld empfangen. Die Landesregierung hat schnelle Hilfen verschlafen, Innenminister Beuth sollte nun endlich die Auszahlung zur Priorität machen“, fordert der erfahrene Parlamentarier Hahn. „Es kann nicht sein, dass Betroffene monatelang aufgrund einer Überbürokratisierung der Verwaltung auf Hilfszahlungen des Landes warten müssen. Das kann ja sogar existenzbedrohend sein“, so der FDP-Mann abschließend.



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