Maskenpflicht und Alkoholverbot verlängert

Politik
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In einer Allgemeinverfügung erlässt der Wetteraukreis für bestimmte innerstädtische Bereiche von Bad Vilbel und Büdingen eine Maskenpflicht. Für bestimmte Bereiche von Butzbach, Friedberg und Rosbach gilt ein Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum.

Die Pflicht zur Mund-Nasenbedeckung gilt für den Aufenthalt in folgenden Bereichen:

Bad Vilbel: Marktplatz und Frankfurter Straße 1 bis 133 sowie am Niddaplatz (einschließlich der Büchereibrücke), in der Zeit von 8 bis 21 Uhr.

Büdingen: Bahnhofstraße, An der Fahrbach, Vorstadt, Neustadt, Altstadt, sowie auf dem „Verbindungsweg von der Eberhard-Bauner-Allee (zwischen Hausnummer 25 und 29) und der Bahnhofstraße (zwischen Hausnummer 28 und 30) in der Zeit von 8 bis 19 Uhr.

Im Wildpark Büdingen ist während des Aufenthalts im Bereich des gesamten Parkplatzes „Am Wildpark“ an der L 3193 zwischen Büdingen und Gedern, rund einen Kilometer nach dem Ortsausgang Büdingen auf der linken Seite, sowie dem auf der gegenüberliegenden Seite des Parkplatzes, von Büdingen kommend rechts an der L 3193 ausgehenden Wald-Erlebnis-Pfad, in der Zeit von freitags 12 Uhr bis sonntags 18 Uhr eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder OP-Maske) zu tragen. In den nicht genannten Zeiten gilt eine dringende Empfehlung zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung.

Alkoholverbot in Butzbach, Friedberg und Rosbach
Butzbach: Der Konsum von Alkohol ist im Bereich des Marktplatzes, des Bahnhofsplatzes und des Schlossgeländes (Schlosspark, Schlossplatz) begrenzt durch Schlossstraße, Griedeler Straße, Große Wendelstraße und der Straße Am Solmser Schloss) verboten.

Friedberg: Hier gilt das Alkoholverbot im Bereich des Elvis-Presley Platzes, begrenzt auf den öffentlichen Raum vor den Gebäuden Kaiserstraße 86 bis Kaiserstraße 104. Außerdem auf dem Fünffingerplatz, begrenzt auf den öffentlichen Raum vor den Gebäuden Usagasse 3 bis Usagasse 11 sowie Usagasse 6 bis Usagasse 10.

Rosbach: Der Alkoholkonsum ist im Bereich des Dr.-Walter-Lübcke-Platzes und den angrenzenden Parkplätzen, begrenzt durch die B455, den Bahnhofsweg, der Straße „Bei den Junkergärten“ und der Nieder-Rosbacher Straße verboten.

Die Allgemeinverfügung trat am 19. November 2020 in Kraft und gilt bis Ablauf des 31. Mai 2021.

Die Begründungen sind in den im Amtsblatt veröffentlichten Allgemeinverfügungen nachzulesen. Das Amtsblatt finden steht unter: https://www.wetteraukreis.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung steht auf der Homepage des Wetteraukreises: https://www.wetteraukreis.de/fileadmin/corona/2021-04-28_3._Allgemeinverfuegung_Stand_01.05.2021.pdf



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