Hilfe nach Hochwasser im Wetteraukreis

Politik
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Bis zum Ende der Antragsfrist sind 88 Anträge auf staatliche Finanzhilfe bei Elementarschäden bei der eigens auf Kreisebene eingerichteten Schadenskommission eingegangen. Die Bearbeitung hat unmittelbar nach Eingang der ersten Anträge begonnen. 41 Anträge sind bereits abschließend bearbeitet. 30 Anträge sind wegen offener Fragen noch in Bearbeitung. Zu fünf Fällen wurden Ortstermine durchgeführt, Ortstermine zu mindestens zehn Fällen sind noch geplant. 17 Anträge sind noch nicht gesichtet.

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Der Kommission unter Vorsitz von Kreisbeigeordnetem Matthias Walther gehören Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Kommunen sowie Sachverständige an. Sie leitet ihre Empfehlungen an das Regierungspräsidium Darmstadt zur endgültigen Entscheidung weiter.

Interview mit Kreisbeigeordnetem Matthias Walther zum Stand der Arbeit der Schadenskommission.

88 Anträge sind auf den ersten Blick weniger als erwartet!
Kreisbeigeordneter Matthias Walther: "Wenn man bedenkt, dass in Büdingen über 500 Schadensfälle bekannt sind, stimmt das. Allerdings setzt die Finanzhilfe von Land und Kreis erst ein, wenn die anerkennungsfähigen Schäden über 5.000 Euro liegen und andere Ersatzleistungen wie z.B. Versicherungen nicht greifen. Diese Hilfe ist keine Ersatzversicherung, sondern soll in Schadensfällen, die aus eigener Kraft nicht behoben werden können, die elementarste Ausstattung im Wohnbereich wieder herstellen helfen."

Welche Schäden können dabei nicht berücksichtigt werden?
Walther: "Da sind vor allem Dinge mit ideellem Wert zu nennen. Auch Freizeitgeräte und Gegenstände, mit denen eine Gewinnerwartung verbunden ist, werden nicht bedacht. Wir prüfen auf Basis der Vorgaben des Landes Hessen. Die Waschmaschine und die Küchengeräte sind elementar, der Hometrainer und die Spielekonsole eher nicht. Die Hilfe bezieht sich zudem auf den Wohnraum und nicht auf die Werkstatt oder die Gartenhütte. Auch Werkzeug kann nicht einbezogen werden, wenn nicht ein beruflicher Zusammenhang besteht. Die Kommission wägt aber im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in jedem Einzelfall ab, ob Ausnahmen möglich sind."

Müssen die Einkommensverhältnisse und die Vermögenslage offengelegt werden?
Walther: "Die Kommission muss wissen, dass die Schadenssituation nicht aus eigener Kraft gemeistert werden kann. Daher sind Angaben zu Einkommen und Vermögen, aber auch zu finanziellen Belastungen notwendig. Das heißt aber nicht, dass ein Sparguthaben automatisch von der Schadenshöhe abgezogen wird. Notwendige Rücklagen für regelmäßige Wiederbeschaffungen bei vergleichsweise „normalen“ Einkommensverhältnissen bleiben in der Regel unberücksichtigt."

Wie oft muss zu den Angaben im Antrag nachgehakt werden?
Walther: "Manche Angaben sind widersprüchlich oder ungenau, aber insgesamt sind die Anträge mit Sorgfalt ausgefüllt worden. Unsere Nachfragen betreffen vor allem die geschätzten Zeitwerte von Geräten und Kostenvoranschläge für Reparaturen. Die Kommunikation ist stets offen und konstruktiv. Wir fragen auch nur, was unbedingt für die Bearbeitung der Anträge notwendig ist. Aber natürlich kann ein Telefonat auch mal länger werden, wenn man das Gefühl hat, jemand will über seine Lage sprechen. Auch ganze Lebensgeschichten waren schon dabei."

Wie wird die Hilfe letztlich berechnet?
Walther: "In der Regel beträgt die Zuwendung ein Drittel der nach unserer Prüfung anerkannten Schadenshöhe. In begründeten Fällen kann man auch die Übernahme der Hälfte des Schadens empfehlen. Das war aktuell schon mehr als einmal der Fall, wenn die Gesamtsituation dies begründet hat."

In welcher Höhe bewegen sich die geplanten Beihilfen?
Walther: "Bedingt durch die Untergrenze der Gesamtschadenshöhe von 5.000 Euro gibt es Fälle, bei denen die Hilfe bei knapp 2.000 Euro liegt. Bei Privatschäden sind Zuwendungen von 3.000 – 7.000 Euro bisher die Regel. Bei Gewerbebetrieben wird es schon mal fünfstellig. Einige Anträge von Gewerbetrieben und auch von Vereinen, deren Sportanlagen zerstört sind, werden in Kürze geprüft, wenn alle Unterlagen vorliegen. Das wird dann etwas komplexer."

Wird es Ortsbesichtigen geben?
Walther: "Ja, die ersten Termine fanden bereits statt und weitere werden folgen. Wir haben in der Kommission auch Bausachverständige, die im sich Einzelfall vor Ort ein Bild machen müssen."

Wann können die Geschädigten mit Zahlungen rechnen?
Walther: "Unsere Vorgabe ist, dass die Kommission einen Monat nach Antragsschluss ihre Empfehlungen abgibt. Das wäre dann Mitte April und das werden wir schaffen. Danach wird das Land Hessen unsere Ergebnisse sichten und die entsprechenden Bescheide erstellen. Das kann etwa vier Wochen dauern. Unsere Erfahrung aus der Hilfeaktion nach dem Hochwasserereignis in Nidda-Wallernhausen in 2014 ist, dass das Land den Empfehlungen in der Regel folgt. Bereits bearbeitete Anträge gehen übrigens schon jetzt nach Darmstadt, damit dort schon daran gearbeitet werden kann."

Welche Kosten trägt der Wetteraukreis?
Walther: "Unser Kreis trägt die Sach- und Personalkosten der Kommissionsarbeit sowie bis zu einem Drittel der Schadensbeihilfen."

Hat die Schadenskommission noch weitere Aufgaben?
Walther: "Die Kommission wird der Kreisspitze auch empfehlen, wie die beim Wetteraukreis eingegangenen Spendengelder verteilt werden sollten. Aus der Antragsbearbeitung ergeben sich schon jetzt Härtefälle, die dies sehr nahelegen. Natürlich kann das auch Schadensfälle betreffen, für die kein Antrag gestellt werden kann oder aus formalen Gründe keine Hilfe gewährt werden konnte. Schließlich werden die Schäden an kommunaler Infrastruktur in den betroffenen Kommunen gesichtet und geprüft. Das können z.B. Wege, Kanäle, Brücken oder Gebäude sein. Der Wetteraukreis wird Hochwasserschäden an der Stadtschule Büdingen einreichen. Für diese Schäden werden allerdings keine Finanzhilfen für Elementarschäden beantragt, sondern Gelder aus dem Landesausgleichsstock. Die Finanzhilfen für Privatpersonen und für das Gewerbe sind übrigens nicht gedeckelt."

Spenden weiter möglich

Kreisbeigeordneter Matthias Walther: "Um Härtefälle und auch Vereine, die durch das Hochwasser geschädigt sind, zu unterstützen hat der Wetteraukreis außerdem ein Spendenkonto bei der Sparkasse Oberhessen eingerichtet. Unter folgender Kontonummer können Spenden eingezahlt werden."

DE79 5185 0079 0027 1921 14
Stichwort „Hochwasserhilfe Wetteraukreis“
Die Spenden sind steuerabzugsfähig, eine entsprechende Spendenquittung wird bei Bedarf ausgestellt. Für Spenden bis zu 200 Euro reicht dem Finanzamt ein einfacher Nachweis (Kontoauszug) aus.

Foto: Kreisbeigeordneter Matthias Walther sichtet als Vorsitzender der Schadenskommission die eingegangen Anträge auf Finanzhilfe.



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