Die GRÜNEN hatten das öffentliche Murren aufgegriffen. Im zuständigen Ausschuss sollte der Fachdienst Kreisentwicklung Naturschutz und Landschaftspflege des Wetteraukreises zu seinem Vorgehen zu Eingriffen in Natur und Landschaft berichten. Vielfach wurden dessen Aufforderungen, Hütten, Zäune, Bauwagen, Wasserfässer, selbst Holzbänke auf Streuobstwiesen zu beseitigen, nicht verstanden.
Nun hat der Fachdienst Stellung genommen. Die GRÜNEN sind zufrieden. Alle Ausschussmitglieder interessierten sich für das Thema, sie trugen mit Fällen aus ihren Wohnorten zur Diskussion bei. Unterm Strich steht, dass es bei strittigen Fällen oft auch Spielräume gibt. Dort sollte sich für behördliche und Betroffeneninteressen ein Ausgleich finden lassen, mit dem beide leben können.
Ausschussmitglied Christa Degkwitz: "Uns war bekannt, dass unser Vorstoß verwaltungsintern nicht gerade erfreut aufgenommen wurde. Umso mehr zollen wir dem Fachdienst Respekt für das sachgerechte Aufrollen des Themas im Ausschuss. Letzten Endes sind bei baulichen Anlagen im Außenbereich bau- und naturschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Außenbereich, im vorliegenden Fall die Streuobstwiesen, von vermeidbaren Eingriffen verschont bleibt. Allerdings trifft die systematische Bearbeitung von (Alt-)Fällen durch die Behörde auf in Jahrzehnten entstandene bauliche Anlagen wie eben Hütten oder Bauwagen. Dennoch, so Dr. Mattern für den Fachdienst, gibt es auch hier Spielräume für Ermessen und Einigung, wenn auch nicht in jedem Fall."
Degkwitz' Kollege Gerhard Salz: "Uns ging es nie um grundsätzliche Kritik am Vorgehen des Kreises. Im Gegenteil: Wir haben Verständnis dafür. Aber wir sahen auch die oft verständnislosen und zum Teil wütenden Reaktionen von Eigentümerinnen und Eigentümern. Unsere Frage ist die nach dem Ausgleich der Interessen beider Seiten. Wie also gelingt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ohne Verdruss und Demotivation der Leute? Hier konnte der Fachdienst Möglichkeiten aufzeigen."
Sie bestehen darin, dass Spielräume genutzt werden. So können Hütten nachträglich genehmigt oder auf ein vertretbares Maß zurückgebaut werden. Bei Weidetierhaltenden sollen im Dialog Lösungen gefunden werden. Und sollten von Hütten, Sitzgarnituren, Gartennutzungen keine negativen Auffälligkeiten ausgehen, können sie geduldet werden. Dezernentin Birgit Weckler erklärte, dass man aus den bisherigen Erfahrungen gelernt habe und in Zukunft mit mehr Fingerspitzengefühl vorgehen wolle.
"Es sieht ganz so aus", so das Fazit von Christa Degkwitz, "als sei der Dialog zwischen Behörde und Betroffenen der Schlüssel, um dem Ärger zu begegnen. Beide Seiten, auch die Betroffenen, sollten ihn suchen oder anbieten. Schließlich will niemand, dass engagierte Leute ihre Streuobstwiesen aufgeben und sich selber überlassen." Allerdings förderte der lobenswerte Auftritt des Fachdienstes auch eine bittere Erkenntnis zu Tage. "Die Vernachlässigung und Verwilderung von Streuobstflächen stellt nämlich keinen Tatbestand dar, gegen den der Kreis mit Gesetzen vorgehen kann."
PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von WETTERAU.NEWS!


