Bessere Vergütung für Rechts- und Betreuungsberufe

Politik
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Der Deutsche Bundestag hat jetzt das von der FDP-Fraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts verabschiedet.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Peter Heidt betont: „Damit soll der wichtigen Arbeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte endlich wieder die gebotene Wertschätzung entgegengebracht werden. Die Arbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist unverzichtbar für das Funktionieren unseres Rechtsstaates. Erst durch sie werden Freiheitsrechte geschützt, Bürger- und Menschenrechte gewahrt und Abwehrrechte gegenüber dem Staat durchgesetzt.“ Auch selbstständige und ehrenamtliche Betreuer sowie Betreuungsvereine leisten einen entscheidenden Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie unterstützen Menschen dabei, ihr Leben trotz aller Hindernisse selbstbestimmt zu gestalten. Das erfährt er auch immer wieder in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern in der Wetterau, erklärt Peter Heidt, der selbst Rechtsanwalt ist. Auch viele Kolleginnen und Kollegen hätten ihn in den letzten Monaten angesprochen und auf die Wichtigkeit des Gesetzes hingewiesen. „Es ist daher Aufgabe der Politik, für eine angemessene Vergütung ihres Einsatzes zu sorgen,“ so der Liberale „Sie alle – Rechtsanwälte, Betreuer und Vormünder, Verfahrensbeistände, Sachverständigen und auch Dolmetscher – bilden einen elementaren Bestandteil der Judikative und machen den Rechtsstaat erst lebendig.“

 

 



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