Schulentwicklungsplan Förderschulen genehmigt

Politik
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Das Hessische Kultusministerium hat kürzlich die Genehmigung für den neuen Schulentwicklungsplan Förderschulen erteilt. Die darin festgehaltenen Ziele sind für die weitere Entwicklung der Förderschulen im Wetteraukreis wegweisend: Kompetenzen bündeln, Administration vereinfachen und Übergänge besser gestalten.

Landrat Jan Weckler mit dem Genehmigungs-Erlass des Hessischen Kultusministeriums für den Schulentwick-lungsplan Förderschulen.jpg

Der Wetterauer Kreistag hatte dem Schulentwicklungsplan bereits im Juli 2020 zugestimmt, nun ist auch die Genehmigung des Hessischen Kultusministeriums eingegangen. Der Schulentwicklungsplan Förderschulen sieht vor, zum Schuljahr 2021/22 sowohl die Brunnenschule in Bad Vilbel als auch die Gudrun-Pausewang-Schule in Nidda aufzuheben. Damit wird die Konsequenz aus den Ergebnissen der früheren Modellregion Inklusion gezogen, wonach künftig Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen verstärkt in den allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden sollen. Gleichzeitig wird die Helmut-von-Bracken-Schule in Friedberg um den Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ erweitert.

Landrat und Schuldezernent Jan Weckler zeigt sich erfreut über die Genehmigung durch Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz: „Die Genehmigung des Schulentwicklungsplans ist ein wichtiger Schritt, um die Teilhabe und Zukunftschancen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung im Wetteraukreis langfristig zu stärken.“ Grundlage für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Förderschulen im Wetteraukreis sind die Erkenntnisse aus der Modellregion „Inklusive Bildung im Wetteraukreis“, die bis zum Schuljahr 2017/18 in Kooperation mit dem Land Hessen lief.
Um das Recht auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten das Land Hessen und der Wetteraukreis als Schul-, Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger ein inklusives Bildungssystem. Die inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung findet daher als Regelform in der allgemeinbildenden Schule gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung statt. Die allgemeinbildende Schule arbeitet dabei eng mit regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) sowie den sozialpädagogischen Fachkräften eines freien Jugendhilfeträgers zusammen.

Ziel der Umstrukturierung im Schulentwicklungsplan Förderschulen ist es, durch die Schaffung von mittelgroßen Systemen Kompetenzen zu bündeln, die Administration im Bereich der inklusiven Beschulung zu vereinfachen und die Arbeitsweise der rBFZ an den Regelschulen zu vereinheitlichen. Darüber hinaus lassen sich durch die Bildung von größeren Zuschnitten der inklusiven Schulbündnisse (iSB) auch die Übergänge in andere Schulformen besser gestalten.

So wird es Schülerinnen und Schülern der Helmut-von-Bracken-Schule durch die Erweiterung um den Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ zukünftig ermöglicht, den Hauptschulabschluss zu erlangen. Zudem passt sich die Schule durch die Erweiterung einer veränderten Schülerlandschaft mit veränderten Förderschwerpunkten an.

Durch die Schließung der Brunnenschule und der Gudrun-Pausewang-Schule sowie der gleichzeitigen Erweiterung der Helmut-von-Bracken-Schule trägt der Schulentwicklungsplan auch der Tatsache Rechnung, dass die Schülerzahlen an einigen Standorten entsprechend der Zielvorgabe der Modellregion zurückgefahren wurden, während sie an anderen Standorten deutlich zunahmen. Die Umstrukturierung ermöglicht somit eine gleichmäßigere Verteilung der Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet.

Zukünftig sollen die fünf im Schuljahr 2016/17 etablierten inklusiven Schulbündnisse auf drei reduziert werden. Diese Entwicklung erlaubt es gleichzeitig, die noch vorhandenen Standorte zu stärken und sicherzustellen, dass Förderschulen als wichtiger Bestandteil des Bildungssystems bestehen bleiben können: „Im Sinne einer echten Wahlfreiheit für die Eltern muss es auch weiterhin Lösungen für Schülerinnen und Schüler geben, die eine intensivere Betreuung in einer Förderschule wünschen“, so Landrat und Schuldezernent Weckler abschließend.

Foto: Landrat Jan Weckler mit dem Genehmigungs-Erlass des Hessischen Kultusministeriums für den Schulentwicklungsplan Förderschulen.



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