Kommunalwahl: Musterwahlzettel im Internet einsehbar

Politik
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Am Sonntag, dem 14. März, werden in Hessen kommunale Parlamente gewählt. Der Stimmzettel für die Kreistagswahl ist ziemlich groß. Er ist 80 Zentimeter breit und 42 Zentimeter hoch. Damit die Menschen sich in aller Ruhe am heimischen Küchentisch auf die Wahl vorbereiten können, wird am Wochenende ein Musterstimmzettel der kostenlosen Wochenzeitschrift „Wetterauer Wochen-Bote“ beigelegt.

Landrat Jan Weckler mit einem Stimmzettel zur Kommunalwahl.jpg

Anders als der Originalstimmzettel ist dieser nicht hellrot, sondern weiß und als Musterstimmzettel gekennzeichnet und somit auch nicht mit dem Original zu verwechseln. Alle Wahlberechtigten können sich somit bereits vor der Wahl über die Listen und die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber und die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe informieren.

Dazu kann man alle 81 Stimmen an unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber in verschiedenen Wahlvorschlägen vergeben, das nennt man panaschieren. Man kann aber auch jeder Person auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen geben, das nennt man kumulieren.

Wer nicht alle 81 Stimmen einzeln vergeben will oder noch Stimmen übrig hat, kann zusätzlich einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen. In diesem Sinn hat das Ankreuzen in der Kopfleiste zur Folge, dass den Bewerberinnen und Bewerbern des betreffenden Wahlvorschlages in der Reihenfolge ihrer Benennung so lange eine weitere Stimme zugerechnet wird, bis alle 81 Stimmen verbraucht sind.

Eine weitere Möglichkeit besteht, indem man einen Wahlvorschlag nur in der Kopfleiste kennzeichnet, ohne Stimmen an Personen zu vergeben. Das hat zur Folge, dass jede Person in der Reihenfolge des Wahlvorschlages so lange eine Stimme erhält, bis alle 81 Stimmen vergeben oder jeder Person des Wahlvorschlages drei Stimmen zugeteilt sind.

Schließlich kann man einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen und gleichzeitig Bewerberinnen und Bewerber aus diesem Wahlvorschlag streichen. Diesen Personen werden dann keine Stimmen zugeteilt.

„Das System des Kumulierens und Panaschierens mag für manche auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, bietet aber auch viele Möglichkeiten zur individuellen Stimmabgabe und ein größeres Maß an Mitbestimmung für die Wählerinnen und Wähler“, findet Landrat Jan Weckler, der dazu aufruft, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Viele Bürgerinnen und Bürger werden angesichts der Pandemielage auch die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl nutzen. Einen Antrag auf Briefwahl kann bei der Kommune, in der man seit mindestens sechs Wochen wohnen muss, mündlich oder schriftlich, nicht aber telefonisch gestellt werden. Viele Städte und Gemeinden bieten zusätzlich auf ihren Internetseiten die Möglichkeit der Antragstellung per Online-Formular an. Nähere Informationen zur Briefwahl und dem Wählerverzeichnis können bei den Städten und Gemeinden erfragt werden.

Der Musterwahlzettel zur Kreistagswahl ist auch im Internet unter folgender Adresse abrufbar: https://www.wetteraukreis.de/politik/wahlen/kommunalwahl-2021/

Foto: Landrat Jan Weckler mit dem Wahlzettel zur Kreistagswahl.



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