Neue Mietobergrenzen für das Jahr 2024

Politik
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Zum 1. Januar 2024 werden die Mietobergrenzen im Wetteraukreis für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen turnusmäßig angepasst. „Die Mietobergrenzen wurden entsprechend der Marktentwicklung je nach Wohnungsgröße und Wohnort in aller Regel angehoben, zum Teil ganz erheblich. Zum Beispiel steigt die Kaltmiete für Ein-Personen-Wohnungen im Vergleich zu 2022 um durchschnittlich 8 Prozent“, teilt Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch mit.

Auch die Zahl der Vergleichsräume wurde erhöht, um eine differenziertere Betrachtung zu ermöglichen.

Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, zum Beispiel durch das Jobcenter Wetterau, ändern sich mit Wirkung zum 1. Januar 2024 die Mietobergrenzen, das heißt die angemessenen Kaltmieten. Die Berechnung der Mietobergrenzen basiert auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Das Gericht verlangt zur Beurteilung der Angemessenheit von Mieten ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“. „Dieses Konzept hat der Wetteraukreis bereits im Jahre 2014 in Kraft gesetzt. Seitdem werden die Mietobergrenzen alle zwei Jahre überprüft und angepasst“, erläutert Sozialdezernentin Becker-Bösch.

Überprüfung alle zwei Jahre

Zur Evaluation der Mietobergrenzen wurden rund 17.000 Datensätze ausgewertet, deren Werte unter anderem aus Zeitungs- und Internetanzeigen, tatsächlichen Mietverhältnissen und Daten des Amtes für Bodenmanagement gewonnen wurden. Im Vergleich der Berechnung 2022 liegen damit rund 2000 Datensätze weniger vor: „Dies liegt vor allem an dem angespannten Wohnungsmarkt und deutlich weniger Inseraten“, erläutert Sozialdezernentin Becker-Bösch.

Aufgrund seiner großen Fläche mit gut 1100 Quadratkilometern und historischen Strukturen ist der Wetteraukreis sowohl städtisch als auch ländlich geprägt. Der Wetteraukreis ist somit – bezogen auf den Wohnungsmarkt – kein homogener Sozialraum. Ziel der Bildung von Vergleichsräumen ist es, Kommunen mit möglichst vergleichbaren Lebens- und Wohnbedingungen zusammenzufassen. Zugrunde gelegt werden Kriterien wie die Nähe zur Metropolregion Frankfurt, das vorhandene Straßen- und Schienennetz, ÖPNV-Anbindung oder der Zugang zu Supermärkten und Bildungseinrichtungen.

Um den unterschiedlichen Lebensbedingungen in den Wetterauer Kommunen besser gerecht zu werden, werden aus bisher vier Vergleichsräumen künftig sechs Vergleichsräume. Die Durchnummerierung der Räume erfolgt anhand ihrer geografischen Lage – bisher von Süd nach Nord, künftig in umgekehrter Reihenfolge.

  • Vergleichsraum 1: Butzbach, Münzenberg, Rockenberg
  • Vergleichsraum 2: Echzell, Florstadt, Nidda, Ranstadt, Reichelsheim, Wölfersheim
  • Vergleichsraum 3: Gedern, Hirzenhain, Kefenrod, Ortenberg
  • Vergleichsraum 4: Bad Nauheim, Friedberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Rosbach, Wöllstadt
  • Vergleichsraum 5: Altenstadt, Büdingen, Glauburg, Limeshain
  • Vergleichsraum 6: Bad Vilbel, Karben

Mit den Mietobergrenzen 2024 liegen nun die aktualisierten Werte angemessener Mietpreise vor. Die genaue Übersicht ist ab 01.01.2024 auf der Website des Wetteraukreises zu finden: https://wetteraukreis.de/service/soziales/dienstleistungen/mietobergrenzen-im-wetteraukreis.



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