Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellem Missbrauch

Politik
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Die schwarz-grüne Landesregierung hat den Landesaktionsplan zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt unter Beteiligung von Betroffenen und Expert*innen überarbeitet und beschlossen. „Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht, sicher und gewaltfrei aufzuwachsen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und sexuellem Missbrauch ist deswegen eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, erklärt Kathrin Anders, Sprecherin für frühkindliche Bildung und Grundschulen der GRÜNEN im Hessischen Landtag anlässlich der Vorstellung des aktualisierten Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.

Der vor zehn Jahren beschlossene Aktionsplan der Landesregierung ist in den zurückliegenden 12 Monaten unter Führung des Sozialministeriums weiterentwickelt worden. Die Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt erarbeiteten Expert*innen aus den verschiedensten Bereichen, Fachkräfte als auch Betroffene von Missbrauch. Rund 120 Expert*innen haben im November an der Online-Veranstaltung teilgenommen und ihre wichtige Expertise geteilt. In keinem anderen Bundesland gab es bisher bei der Erarbeitung bzw. Fortschreibung eines Landesaktionsplans zum Schutze von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einen solchen Beteiligungsprozess wie in Hessen. Alle hessischen Ministerien tragen diesen wichtigen Plan mit und beteiligen sich an dessen Umsetzung.

„Durchschnittlich suchen Opfer sexualisierter Gewalt bis zu sieben Erwachsene auf, bis ihnen geglaubt und geholfen wird. Wir GRÜNEN wollen deswegen, dass sich alle mit Kindern Tätigen mit den Anzeichen und Auswirkungen auseinandersetzen und Handlungsoptionen kennen“, betont Kathrin Anders. Ein wichtiger Schritt sei in dem Zusammenhang, dass zukünftig alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Rahmen eines digitalen Qualifizierungskurses zum Thema Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung geschult werden. „In einem nächsten Schritt wollen wir auch für alle an Kitas und Grundschulen bereits tätigen Leitungs- und Fachkräfte eine solche Schulung verpflichtend einführen – das nehmen wir uns für die kommende Legislaturperiode fest vor.“

Handlungsempfehlungen gibt es zu folgenden fünf Themenfeldern:

  1. Forschung und unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
  2. Wirkung und Implementierung von Schutzkonzepten
  3. Wirkung und Nutzung digitaler Medien
  4. Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung als Baustein in Ausbildung und Studium
  5. Kinderschutz in juristischen und behördlichen Verfahren verankern

katrhinandersgu az



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