Krankenhausreform stärkt Einrichtungen in der Wetterau

Foto: Bündnis 90/ Die Grünen

Politik
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Anlässlich der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zur Krankenhausreform äußert sich die Landtagsabgeordnete Kathrin Anders aus dem Wetteraukreis und gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen wie folgt: „Die Einigung von Bund und Ländern über Eckpunkte einer Krankenhausreform ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur dringend benötigten Reform.

Unser Krankenhauswesen ist selbst zum Patienten geworden: Die Kliniken leiden sehr stark unter einem Mangel an Fachkräften. Zudem stehen ökonomische Zwänge allzu oft in Konkurrenz zu medizinischen und pflegerischen Erfordernissen. Das gefährdet letztlich die Qualität der Versorgung. Die beschlossenen Eckpunkte sind die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der nun im Sommer erarbeitet werden wird.“

Die Reform ist der Zukunftsplan für unsere Krankenhauslandschaft und vor allem eine Lebensversicherung für kleine bedarfsgerechte Krankenhäuser in ländlichen Räumen. Den Grünen ist wichtig, dass diese Häuser eine Perspektive erhalten und sie künftig eine wichtige Rolle in der sektorenübergreifenden Versorgung vor Ort spielen können. Zentrales Element der Reform ist eine neue Form der Finanzierung, bei der die Krankenhäuser unabhängig von einzelnen Fällen für die übernommenen Versorgungsaufgaben bezahlt werden. Aus dieser so genannten Vorhaltefinanzierung wird künftig ein großer Teil der Krankenhauseinnahmen bestehen. Das hilft insbesondere kleinen Häusern im ländlichen Raum, die durch das bisherige Finanzierungssystem immer weiter zu einer Steigerung der Zahl an Patientinnen und Patienten gezwungen wurden.

Kathrin Anders weist darauf hin: „Die Krankenhausreform betrifft uns auch ganz konkret im Wetteraukreis mit den Einrichtungen des GZW und der Kerckhoff-Klinik in Bad Nauheim. Die Krankenhausreform wird die Versorgung in der Wetterau langfristig sichern. Die Einführung einer Vorhaltepauschale und mehr Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sichern die Standorte. Das GZW hat schon viele Maßnahmen der Reform umgesetzt und wird weiter wachsen können. Durch das Element der Vorhaltefinanzierung entlasten wir die Häuser von dem ökonomischen Druck und geben ihnen eine Zukunftsperspektive und den Bürgerinnen und Bürgern Versorgungssicherheit.“

Gleichzeitig macht Kathrin Anders klar: „Als Land werden uns etliche Ausnahmeregelungen an die Hand gegeben, damit wir flexibel anhand der konkreten Situation vor Ort entscheiden können. Ohnehin bleibt die Kompetenz für die Krankenhausplanung wie bisher allein bei den Ländern.“



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