TSV Samtpfötchen für sofortige Erlass von Katzenschutzverordnungen

Politik
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Der Tierschutzverein Samtpfötchen aus Nidda ist an seine Grenzen gestoßen: Trotz jahrelanger Bemühungen, die Anzahl der freilebenden Katzen (Streuner) zu kontrollieren, werden die Erfolge der Tierschutzinitiativen immer wieder durch unkastrierte Freigänger-Katzen zunichte gemacht. Solange sich diese unkastrierten Katzen mit den freilebenden Tieren paaren, bleibt der langfristige Erfolg aus.

Aus diesem Grund fordert der Tierschutzverein Samtpfötchen die Gemeinden dringend um die Einführung einer Katzenschutzverordnung.

Immer wieder tauchen sie auf: freilebende Hauskatzen

„Immer wieder tauchen sie auf: freilebende Hauskatzen. "Wir und andere Vereine in der Region haben seit Jahren mit dem Problem der freilebenden Katzen in Nidda, Schotten und Umgebung zu kämpfen, und in den letzten Jahren hat sich die Situation kontinuierlich verschlimmert", sagt Sylvia Wittner, die Vorsitzende des Tierschutzvereins Samtpfötchen. Als kleiner Verein ist es für sie und ihre Kollegen personell und finanziell nicht mehr möglich, das Katzenproblem zu bewältigen. Im Jahr 2022 hat der Verein mit 10 aktiven Mitgliedern über 19 freilebende Katzen und Kitten aufgenommen, versorgt, tierärztlich behandeln und viele davon kastrieren lassen. Die Kosten hierfür betrugen über 5000 Euro (für Futter, kastrieren, entwurmen, chipen und Tierbehandlungen). Den immensen Zeitaufwand, der durch das Fangen und Versorgen, die Spezialfutterkosten und auch die Fahrkosten spiegelt dieser Betrag nicht wieder, da die EhrenamtlerInnen diese Ausgaben selbst tragen.

Warum kann man freilebenden Katzen nicht sich selbst überlassen?

Als freilebend werden die Katzen bezeichnet, die keinen Besitzer haben und im Freien leben. Es sind entweder entlaufende – oft unkastrierte – Tiere, die nie wieder den Weg nach Hause fanden. Es sind aber auch ausgesetzte oder zurückgelassene Tiere und deren Nachwuchs. Denn auch freilebende Katzen sind immer noch Hauskatzen und damit Haustiere, die ohne menschliche Versorgung meist an Krankheiten und Unterversorgung leiden. Diese Tiere sterben oft früh und sehr leidvoll. Das Motto des Katzenschutzes ist daher: Weniger ohne in menschliche Obhut lebende Katzen bedeutet weniger Leid!

Es muss mehr passieren!

Es muss mehr getan werden! Die Maßnahmen und Angebote der örtlichen Vereine reichen nicht aus. Dazu gehören regelmäßige Kastrationsaktionen der Vereine sowie groß angelegte "Catch and Release"-Aktionen des Landestierschutzverbandes Hessen. Es wurde viel getan, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Solange es jedoch Halter gibt, die ihre Tiere weiterhin unkastriert ins Freie lassen, werden die Bemühungen des Tierschutzes langfristig nicht erfolgreich sein. Aus diesem Grund bittet der Tierschutzverein Samtpfötchen die Verantwortlichen in den Gemeinden dringend um Unterstützung: Setzen Sie eine Katzenschutzverordnung um.

Was bedeutet „Katzenschutzverordnung“?

Eine Katzenschutzverordnung verpflichtet KatzenhalterInnen, die ihren Tieren Freigang gewähren, diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Wie hilft diese Verordnung?

Eine Katzenschutzverordnung hilft dem Tierschutz und den kastrierenden TierärztInnen bei der rechtssicheren Kontrolle der freilebenden Katzen und gibt dem Veterinäramt überhaupt eine Handlungsbasis im Umgang mit uneinsichtigen KatzenhalterInnen. Sie hilft aber auch dabei, die BesitzerInnen von Fundkatzen schnell zu ermitteln, denn die Tiere wären dank einer Katzenschutzverordnung weit häufiger gekennzeichnet und registriert.

Mehr über den Verein:Tierschutzverein Samtpfötchen und Co. e.V,
Wasserfallweg 14, 63667 Nidda, Telefon: 06043-984762 oder 0175-7231562,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Web: tsv-samtpfoetchen-und-co.de/



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