Retter und Helfer in vielen Lebenslagen: Patrick Appel besucht das DRK

Foto: Lohrey

Politik
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Viele Bürgerinnen und Bürger verbinden das Deutsche Rote Kreuz mit dem Rettungsdienst oder jüngst durch die Corona-Testzentren. Dass das DRK und der dazugehörige Kreisverband Büdingen sich in vielerlei Hinsicht den Menschen verschrieben hat, davon konnte sich der CDU-Landtagskandidat Patrick Appel ein Bild machen.

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der CDU Büdingen besuchte Appel vor Kurzem Geschäftsführer Fabian Thoma, um über die Arbeit vor Ort in Pflegeeinrichtungen, dem Kleiderladen und auch tätliche Angriffe auf Rettungsdienste zu sprechen.

„Die Arbeit des DRK Kreisverbandes Büdingen ist vielfältig und betrifft jede Lebenslage“, kommentiert Patrick Appel den Besuch. Sehr gefragt seien laut Fabian Thoma die Erste-Hilfe-Kurse, bei denen es aufgrund der Corona-Pandemie zu längeren Wartezeiten kam. Im Gespräch über die Auszubildenden stellte sich heraus, dass aktuell sechs Auszubildende pro Lehrjahr die Ausbildung zum Notfallsanitäter / zur Notfallsanitäterin im Bereich des Rettungsdienstes absolvieren. „Die Bewerbungslage für den Ausbildungsberuf „Notfallsanitäter/in“ im Rettungsdienst ist nach wie vor gut“, sagt Geschäftsführer Thoma.

Glücklicherweise seien tätliche Angriffe auf Sanitäterinnen und Sanitäter in Büdingen nicht auf der Tagesordnung. „Für mich ist klar: Jeder tätliche Angriff auf Einsatzkräfte darf nicht mit einer Geldstrafe davonkommen. Null Toleranz bei Gewalt!“, erläutert Patrick Appel seine Haltung und dankt gleichzeitig allen Einsatzkräften: „Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sorgen jeden Tag rund um die Uhr für unsere Sicherheit, für Schutz und professionelle Hilfe in unserem Land.“

Bei der Handlungsfreiheit des Notfallsanitäters sieht Appel Handlungsbedarf. „Die Ausbildung eines Notfallsanitäters kommt im medizinischen Sinne der des Arztes sehr nahe. Deswegen sehe ich es als schwierig an, dass die Landkreise in Form der Gesundheitsämter darüber entscheiden, welchen Handlungsspielraum die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter trotz den Vorgaben des Hessischen Rettungsdienstgesetzes, haben“, stellt Patrick Appel fest. So habe eine Rettungskraft im Wetteraukreis beispielsweise andere Handlungsbefugnisse wie eine im Main-Kinzig-Kreis. Dies führe besonders in der ländlichen Region, bei der auch mal über Kreisgrenzen hinweg ein Einsatz gefahren werde, zu Kompetenzbeschneidungen. „Das Land Hessen sollte hier eine einheitliche Regelung über alle Kreisgrenzen hinweg schaffen, ohne dass die Gesundheitsämter der Kreise diese nochmal aushöhlen.“

BU: Jonathan König, Bianca Finkernagel, Patrick Appel und Petra Engelhard besuchen den DRK-Kreisverband in Büdingen.



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