Peter Heidt zu EU-Klage gegen Ungarn wegen Anti-LGBTI-Gesetz

Politik
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Zu der Klage der Europäischen Kommission gegen Ungarn wegen eines Gesetzes, das die Informationsrechte von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf nicht-heterosexuelle Beziehungen oder Geschlechtsumwandlungen erheblich einschränkt bzw. verbiete, erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Peter Heidt:

"Bis morgen haben die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, um zu einer Klage, welche die Europäischen Kommission gegen Ungarn eingeleitet hat, Stellung zu beziehen. Anlass für die Klage war das 2021 verabschiedete und bis heute umstrittene Anti-LGBTI-Gesetz, das die Informationsrechte von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf nicht-heterosexuelle Beziehungen oder Geschlechtsumwandlungen erheblich einschränkt, oder gar verbietet.

Das Gesetz der nationalkonservativen Regierung stellt eine Diskriminierung von Minderheiten auf Grundlage ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität dar und ist damit ein klarer Verstoß gegen die Werte, Grundsätze und Rechtsvorschriften der EU. 10 europäische Staaten unterstützen die Klage der Kommission. Deutschland bis dato nicht.  Es würde Deutschland gut zu Gesicht stehen, sich dieser Klage ebenfalls anzuschließen. Nur so können wir der Regierung in Ungarn klar machen, dass für Diskriminierung in Europa kein Platz ist!"



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