RP Gießen kontrolliert Qualitätsregelung bei Spirituosen

Spirituosen gibt es aus aller Herren Länder. Enthalten sie ein geografisches Herkunftszeichen, sind sie durch EU-Qualitätsregelungen besonders geschützt. Um diesen Schutz zu gewährleisten, übernimmt in Hessen das Regierungspräsidium Gießen die Hersteller- und Marktkontrollen. Symbolfoto: RP Gießen

Politik
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Regionalität und Herkunft sind bei Lebensmitteln ein zentrales Thema. Das System der „geografischen Herkunftszeichen“ ist vielen Verbrauchern beim Einkauf regionaler Spezialitäten bekannt. Dresdner Christstollen oder Schwarzwälder Schinken sind bekannte Beispiele. Auch Spirituosen mit einer geografischen Angabe sind seit 1996 durch EU-Qualitätsregelungen besonders geschützt. Um den Schutz der Spirituosen mit geografischer Angabe zu gewährleisten, werden Hersteller- und Marktkontrollen durchgeführt.

In Hessen übernimmt diese Aufgabe das Regierungspräsidium Gießen. „Die von der EU geschützten Produkte sind gegen jede widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung geschützt“, erläutert Regierungsvizepräsident Martin Rößler. Dies garantiere dem Verbraucher die Authentizität der Produkte, das heiße, dass auch das drin ist, was draufsteht.

Geschützt sind Spirituosen, die aus einem bestimmten Land, einer Region oder Ort stammen, wobei eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein sonstiges Merkmal im Wesentlichen auf diesen Ursprung zurückzuführen ist. „Die besondere und schützenswerte Qualität dieser Spirituosen kann aus den Rohstoffen der Region, aber auch aus den besonderen traditionellen Herstellungsverfahren in den Regionen resultieren“, erklärt Kerstin Wyllie vom Dezernat für Qualitätssicherung für Ökopflanzliche Produkte und Milch.

Die geschützten Spirituosen mit geografischer Angabe sowie deren Spezifikation sind im EU-Register der geografischen Angaben „eAmbrosia“ veröffentlicht. Derzeit sind rund 260 Spirituosen im EU-Register eingetragen. Knapp 40 Spirituosen stammen aus Deutschland. In Hessen können sechs davon hergestellt werden. Die bekanntesten sind Deutscher Weinbrand und Korn beziehungsweise Kornbrand.

„Deutscher Weinbrand“ wird auf der Basis von Branntwein (Weindestillat) hergestellt. Die Branntweine müssen zu mindestens 85 Prozent in Deutschland hergestellt (destilliert) werden. Zur Destillation werden ausschließlich Weine oder Brennweine aus nach EU-Weinrecht klassifizierten Rebsorten verwendet. Die anschließende Reifung in Eichenholzfässern, das Mischen der Branntweine und der Einsatz von Zusätzen müssen in Deutschland erfolgen.

Korn beziehungsweise Kornbrand ist eine Getreidespirituose. Sie wird durch Destillation von vergorener Maische aus Weizen, einschließlich der alten Sorten Dinkel, Einkorn und Emmer, Roggen, Gerste, Hafer oder Buchweizen gewonnen. Die Herstellung von Korn/Kornbrand muss in Deutschland, Österreich oder in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens erfolgen.

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Spirituosen gibt es aus aller Herren Länder. Enthalten sie ein geografisches Herkunftszeichen, sind sie durch EU-Qualitätsregelungen besonders geschützt. Um diesen Schutz zu gewährleisten, übernimmt in Hessen das Regierungspräsidium Gießen die Hersteller- und Marktkontrollen. Symbolfoto: RP Gießen



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