Fördermöglichkeiten für Kleinprojekte im ländlichen Raum 2023

Foto: Daniel und Andrea Hilß

Politik
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Wetteraukreis. Ideen, Konzepte, Pläne und Projekte gibt es meist reichlich in Vereinen, Kommunen oder in kleinen Ein-Mann-Betrieben. Häufig stellt sich hierbei jedoch die Frage der Finanzierung. Eine Möglichkeit besteht über die Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH (wfg) im Rahmen des Regionalbudgets. Projektideen können ab sofort bei der wfg eingereicht werden.

Das Regionalbudget ist seit dem Jahr 2019 ein Förderprogramm, das von Bund, Land und wfg getragen wird, welches insbesondere Kleinvorhaben im ländlichen Raum unterstützt. Die geplanten Vorhaben sollen dabei der Umsetzung der neu erarbeiteten Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen sowie die inhaltlichen Vorgaben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz“ (GAK) aufnehmen. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht noch keine Kenntnis über die Höhe der tatsächlichen Mittelvergabe je Region. Das bedeutet, es ist weiterhin unklar in welcher Höhe im Jahr 2023 Projekte über das Regionalbudget gefördert werden können. Voraussichtlich werden die Informationen über die Höhe des Regionalbudgets im Januar/Februar vorliegen und von der wfg umgehend kommuniziert.

Doch wer und was wird genau gefördert? Anträge können sowohl Kommunen als auch Kleinstunternehmer, Organisationen, Vereine und Privatpersonen stellen. Gefördert werden finanziell übersichtliche Projekte, die zwischen 1.000 Euro und 20.000 Euro Brutto förderfähige Gesamtkosten liegen. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent. Voraussetzung ist jedoch, dass das Vorhaben innerhalb der LEADER-Gebietskulisse umgesetzt wird. Ausgeschlossen von einer Förderung sind grundsätzlich kommunale Pflichtaufgaben, wie bspw. Brandschutzwesen, Feuerwehrwesen, Rettungswesen und Katastrophenschutz, Krankenhauswesen, Straßenbau, Bestattungswesen, Ver- und Entsorgung, Allgemeines Schulwesen.

Anträge für das Regionalbudget können nicht das ganze Jahr über eingereicht werden, sondern müssen bis zu einem bestimmten Stichtag vorliegen. Für das kommende Jahr gilt der 01. März 2023 als finaler Termin, um die vollständigen und förderreifen Projektanträge bei der wfg einzureichen. Alle Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können leider keine Berücksichtigung mehr finden.

Das Verfahren zur Umsetzung des Regionalbudgets wird im kommenden Jahr gegenüber dem aktuellen Verfahren von 2022 weitestgehend unverändert bleiben. Grundlage für den Antrag ist ein dreiseitiges Formular – die Projektbeschreibung. Neben einer Kurzdarstellung des Projekts, Genehmigungen, Fotos oder Plänen, müssen unter anderem auch Angaben zum Projektträger gemacht werden und mindestens zwei vergleichbare Angebote beigelegt werden. Übersteigen die eingereichten Förderanträge die geplante Regionalbudget-Summe, erstellt der LEADER-Beirat ein Ranking. Dadurch stehen die einzelnen Projekte direkt in Konkurrenz zueinander. Dabei gilt: Je größer der Bezug zu Themen der LES und GAK, umso höher die Chancen auf Förderung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Bei den Kosten gilt im Übrigen das sogenannte Erstattungsprinzip. Soll heißen, die Ausgaben müssen vorgelegt werden und werden später erstattet.

Im Rahmen des Regionalbudgets 2022 wurden in der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen insgesamt acht Projekte gefördert. Daraus ergaben sich Gesamtkosten von 133.136,47 Euro und eine Fördersumme von 92.110,40 Euro. Die Projektförderung über das Regionalbudget haben im Jahr 2022 unter anderem Herr Daniel Hilß und Frau Andrea Hilß aus Gedern-Wenings wahrgenommen. So entstand eine Verkaufsfläche im Markthallenprinzip für Anbieter regionaler Produkte in einem ehemaligen Stall. Diese bildet den Grundstein der Lebensmittelversorgung. Durch die Aufwertung des Ortskerns wird gleichzeitig ein Treffpunkt der Generationen ermöglicht.

Sie haben weitere Fragen, benötigen zusätzliches Informationsmaterial oder haben bereits eine konkrete Projektidee? Dann nehmen Sie gern und zeitnah mit dem Regionalmanagement der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen Kontakt auf!

Bildunterschrift: Projektförderung über das Regionalbudget im Jahr 2022 – Verkaufsfläche im Markthallenprinzip für regionale Produkte in einem ehemaligen Stall als Grundstein der Lebensmittelversorgung in Gedern-Wenings



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