Wetteraukreis bringt Wohnungsbaugesellschaft auf den Weg

Politik
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Der Kreisausschuss hat jetzt die Gründung der „Wohnungsbau- und -fördergesellschaft im Wetteraukreis mbH“ auf den Weg gebracht. Eine entsprechende Empfehlung zur Beschlussfassung wird jetzt im Kreistag behandelt. Dafür wird der Wetteraukreis insgesamt 2,1 Millionen Euro zur Verfügung stellen, 51.000 Euro als Stammeinlage sowie 2.049.000 Euro als Kapitalrücklage.

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„Im Wetteraukreis steigt der Bedarf an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Neben Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen werden insbesondere alten- und behindertengerechte Wohnungen benötigt. Deshalb wollen wir uns gemeinsam mit den Städten und Gemeinden im Wetteraukreis für mehr bezahlbaren Wohnraum einsetzen“, so Landrat Jan Weckler.

Mit Beschluss des Kreistags im August 2020 wurde der Kreisausschuss beauftragt, die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft in Form einer GmbH vorzubereiten. Grundlage hierfür war das Gutachten eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens. Struktur und Aufgaben der künftigen Gesellschaft wurden mittlerweile erarbeitet und werden kurzfristig dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die 2,1 Millionen Euro, die der Wetteraukreis zur Gesellschaft als Stammkapital und Kapitalrücklage beiträgt, stammen aus der frei gewordenen Einlage des Wetteraukreises in der Breitbandinfrastrukturgesellschaft Oberhessen GmbH (BIGO). Die Städte und Gemeinden im Wetteraukreis können sich an der GmbH beteiligen. Insgesamt ist vorgesehen, dass die Kommunen 49 Prozent und der Wetteraukreis 51 Prozent der Einlagen halten.

Fördern und selbst bauen
Die Gesellschaft soll ausschließlich auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden aktiv werden, die sich an der GmbH beteiligen. 60 Prozent des Gesamtkapitals sollen in Eigenbauprojekte investiert werden, 40 Prozent als Fördermittel ausgeschüttet werden. Aufgabe der Gesellschaft soll die Schaffung und Förderung von bezahlbarem Wohnraum durch die Errichtung von Wohngebäuden, Beratungsleistungen sowie durch die Beschaffung und Vergabe von Fördermitteln sein.

Zunächst wird der Wetteraukreis die GmbH als Alleingesellschafter gründen. Anschließend sind die Städte und Gemeinden im Wetteraukreis sowie deren Wohnungsbaugesellschaften eingeladen, sich an der GmbH zu beteiligen. Einzelne Kommunen haben bereits ihr grundsätzliches Interesse an einer Beteiligung bekundet.

Landrat Jan Weckler geht davon aus, dass der Kreistag die Vorlage in die Ausschüsse zur Beratung überweist. „Ich hoffe, dass am 3. Februar 2021, in der letzten Sitzung des Kreistages in dieser Legislaturperiode, die Gründung der Wohnungsbau- und –fördergesellschaft im Wetteraukreis mbH auf den Weg gebracht wird. Damit schaffen wir die Voraussetzung, um einen Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum im Wetteraukreis zu leisten.“

Foto: Landrat Weckler: „Wir bringen die Wohnungsbaugesellschaft auf den Weg!“



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