Millionenschaden in Stadt Ortenberg: weitere finanzielle Unterstützung

Politik
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Der Wetterauer FDP-Landtagsabgeordnete Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn kritisierte im August, dass die Hessische Landesregierung nur einen Bruchteil der Millionenschäden, die Ortenberg als Folge des verheerenden Januar-Hochwassers 2021 geltend gemacht hat, über den Landesausgleichsstock ersetzen will und dadurch die Stadt auf dem Hochwasserschaden sitzen lasse. Hierdurch drohe dem Haushalt Ortenbergs nach jahrelanger erfolgreicher Konsolidierung eine erneute Schieflage.

Rund 2,36 Millionen Euro an Hochwasserschäden habe die Schadenskommission des Wetteraukreises für Ortenberg bestätigt, doch nach dem Bescheid des Innenministeriums war das Land nur zu einer Zahlung in Höhe von 29.450 Euro bereit. Zwischenzeitlich habe der eingeschaltete Hessische Städte- und Gemeindebund eine Klarstellung erreicht: Wenn Ortenberg entsprechende Nachweise vorlegt, könnten weitere Schadenspositionen anerkannt werden.

Der erfahrene Parlamentarier Hahn setzte diesen Missstand umgehend auf die Tagesordnung des Hessischen Landtags und befragte  die schwarz-grüne Landesregierung um den zuständigen Innenminister Peter Beuth (CDU). Wie aus der nun vorliegenden Antwort Beuths hervorgeht, seien einige der geltend gemachten Schäden bislang nicht ausreichend konkretisiert und durch Unterlagen dokumentiert worden. Die Stadt Ortenberg sei darüber informiert worden, dass über die Höhe der endgültigen Zuweisung erst entschieden werden könne, sobald die Maßnahmen zur Schadensbeseitigung vollständig abgeschlossen seien und die Stadt eine aussagekräftige Ausstellung aller dafür angefallenen Kosten und Auszahlungen vorgelegt habe. Die Stadt Ortenberg habe zu den geltend gemachten Schäden dem Ministerium des Innern und für Sport bislang lediglich eine tabellarische Übersicht zur Verfügung gestellt ohne die notwendigen weitergehenden und begründenden Unterlagen oder Auszahlungsnachweise. Beuth sicherte Hahn in diesem Zusammenhang zu, dass die bereits gezahlten 29.450 Euro lediglich als Abschlagszahlung zu verstehen gewesen seien; es obliege der Stadt Ortenberg in eigener Verantwortung die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, sodass über die geltend gemachten Schadenspositionen abschließend entschieden werden könne. Der Landesausgleichsstock dürfe nur Leistungen für die Beseitigung von Schäden an kommunalem Eigentum übernehmen. Dazu gehörten keine Leistungen zugunsten von Privatpersonen. Kosten im Zusammenhang mit dem Einsatz der Feuerwehr sowie des eigenen Bauhofs seien zumutbare Eigenleistungen zur Schadensbeseitigung, die auch in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen nicht als zuweisungsfähig anerkannt worden seien.

„Ich freue mich, dass die schwarz-grüne Landesregierung zugesichert hat, Ortenberg bei der Bewältigung der Hochwasserschäden finanziell weiter zu unterstützen, wenn fehlende Unterlagen nachgereicht werden. An diesen Worten wird sich Innenminister Beuth messen lassen müssen. Er wird beweisen müssen, dass sich das Land nunmehr nicht mehr davor drücken möchte, der Stadt Ortenberg eine angemessene finanzielle Unterstützung zur Beseitigung der Hohwasserschäden zukommen zu lassen, sondern sich solidarisch zu der Kommune zeigen will“, erklärt der ehemalige Justizminister Hahn.



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