Wetteraukreis zeigt Flagge gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Politik
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Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen „Frei leben ohne Gewalt“ am kommenden Mittwoch (25. November) zeigt der Wetteraukreis zeigt Flagge gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Noch immer sind weltweit 30 Prozent der Frauen von Gewalt und Missbrauch betroffen. Besonders hoch ist dabei der Anteil häuslicher Gewalt.

Kornelia Schäfer und Claudia Taphorn vom Fachdienst Frauen und Chancengleichheit halten gemeinsam mit Landrat Jan Weckler die Fahne gegen Gewalt an Frauen und Mäd.jpg

Im Wetteraukreis gab es laut Polizeistatistik im vergangenen Jahr insgesamt 392 Fälle von häuslicher Gewalt. Die Dunkelziffer bei häuslicher und sexualisierter Gewalt dürfte aber um einiges höher liegen.

Ohne Gleichstellung keine Gewaltfreiheit
Häufig wird Partnerschaftsgewalt als privates Drama aus Liebe und Leidenschaft gesehen. Doch wenn ein Ehemann seine Frau schlägt, ein jugendliches Mädchen von ihrem Ex-Freund gestalkt oder eine Frau vergewaltigt wird, ist das der schlimmste Ausdruck der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern – und ein Beispiel für die anhaltende Diskriminierung von Frauen und Mädchen.

Gewalt ist keine Privatsache. Es ist Aufgabe aller Menschen und aller staatlichen Institutionen, für das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.

Landrat Jan Weckler verurteilt jede Form von Gewalt gegen Frauen und begrüßt, dass mit dem "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (sogenannte Istanbul Konvention) ein internationaler Rechtsrahmen geschaffen wurde der Betroffene schützen soll. "Mit dem Hissen der Fahne "Frei leben - ohne Gewalt" von Terre des Femmes bekräftigen die Bereitschaft, uns auch weiterhin der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu stellen, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen“, so Weckler.

Im Wetteraukreis gibt es bereits ein gut aufgestelltes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. "Trotzdem", betont die Leiterin des Fachdienstes Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises Kornelia Schäfer, „müssen wir weitere Anstrengungen unternehmen, um das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bedarfsgerechter auszugestalten.“ Denn auch im Wetteraukreis sind die Frauenhausplätze knapp und es fehlt an spezialisierten Hilfsangeboten z.B. für Frauen mit Behinderungen oder Geflüchtete.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist für die Länder und die Kommunen verpflichtend. Sie enthält klare Forderungen und Handlungsanweisungen zu den Themen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und vernetztem Handeln. „Für uns ist das Übereinkommen ein wichtiges Instrument, um unserem Ziel: Frei leben ohne Gewalt näher zu kommen“, erklärt Claudia Taphorn, Mitarbeiterin beim Fachdienst Frauen und Chancengleichheit. Sie freut sich, dass im Mai dieses Jahres der Wetterauer Kreistag mehrheitlich den Beschluss gefasst hat, die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Wetteraukreis voranzutreiben. „Mit einer Bestandsaufnahme wollen wir nun den Ist-Stand feststellen und analysieren, wo weitere Maßnahmen nötig sind“, so Taphorn. „Das Ziel ist es, ein Gesamtkonzept zu entwickeln und mit einem ganzheitlichen Ansatz sowohl präventiv als auch repressiv gegen alle Formen der Gewalt vorzugehen.“

Weitere Informationen zum Thema sowie Hinweise zu Unterstützungsangeboten für Betroffene von Gewalt finden sich auf der Internetseite des Fachdienstes Frauen und Chancengleichheit: www.frauenseiten.wetterau.de

Zur Information:
Die Menschenrechtskonvention mit dem vollen Titel »Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt« wird Istanbul-Konvention genannt, weil sie in Istanbul unterzeichnet wurde. Die Konvention ist ein völkerrechtlich bindender Menschenrechtsvertrag und gilt in Deutschland seit dem 1. Februar 2018. Gewalt gegen Frauen wird darin als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, umfassende Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zu Unterstützung und Schutz der Betroffenen sowie zur Bestrafung der Täter/innen zu ergreifen.
Ziel der Konvention ist es, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu überwinden. Diese Gewalt wird als Ausdruck ungleicher Geschlechterverhältnisse verstanden, deshalb ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ebenfalls ein Ziel der Konvention (Art. 1, Abs. 1).

Trotz der in Deutschland bereits existierenden Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt (Sexualstrafrechtsreform, Gewaltschutzgesetz) besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben der Istanbul-Konvention. Die Konvention verlangt, Recht und Praxis des Schutzes von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und vor häuslicher Gewalt in Deutschland systematisch auf den Prüfstand zu stellen.

Foto: Kornelia Schäfer und Claudia Taphorn vom Fachdienst Frauen und Chancengleichheit halten gemeinsam mit Landrat Jan Weckler die Fahne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen hoch.



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