Die Disziplinarkammer der UEFA hat Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt aufgrund der Vorfälle beim Auswärtsspiel in der Ligaphase der UEFA Champions League gegen den FC Barcelona am 9. Dezember 2025 mit zwei Ausschlussstrafen und einer Geldstrafe in Höhe von 38.000 Euro wegen des Entzündens und Werfens von Pyrotechnik, des Werfens von Gegenständen und Sachbeschädigung belegt.
Hinsichtlich der Gästefanausschlüsse wurde zum einen die Bewährung widerrufen, zu der die Ausschlussstrafe vom 4. Februar 2025 im Zusammenhang mit dem Auswärtsspiel bei der AS Roma in der UEFA Europa League ausgesetzt worden war. Zudem wurde für ein weiteres internationales Auswärtsspiel ein Fanausschluss verhängt.
„Wir haben die Urteilsgründe beantragt und behalten uns vor, mit Blick auf den zusätzlichen Auswärtsspiel-Ausschluss Berufung einzulegen. Klar ist nun aber auch, dass es nach der dritten Strafe dieser Art seit 2019 so nicht weitergehen wird. Wir werden deutliche und zielgerichtete Anpassungen vornehmen, die wir sehr zeitnah im Detail festlegen“, bewertet Vorstandsmitglied Philipp Reschke das Urteil und dessen Folgen.
Eintracht Frankfurt wird damit sowohl beim vorletzten Spiel der Ligaphase am 21. Januar 2026 beim Qarabağ FK als auch – vorbehaltlich eines Berufungsverfahrens – beim nächsten, darauffolgenden Auswärtsspiel in einem internationalen Klubwettbewerb ohne eigenen Anhang antreten müssen.
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